Das Wichtigste im Überblick

Die Europäische Union plant für das Jahr 2011 einen gemeinschaftsweiten Zensus. Bei einem Zensus handelt es sich um eine Erhebung, die ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, in einer Stadt leben, wie sie wohnen und arbeiten. Eine EU-Verordnung vom 9. Juli 2008 verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dazu Daten anhand eines festgelegten Katalogs von Merkmalen im Jahr 2011 zu erheben. Damit werden die Ergebnisse EU-weit vergleichbar sein. In Deutschland ist am 16. Juli 2009 das Zensusgesetz 2011 in Kraft getreten. Zuvor hatten der Deutsche Bundestag am 24. April 2009 und der Bundesrat am 15. Mai 2009 dem Gesetz abschließend zugestimmt. Das Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen – wie das Gesetz in ganzer Länge heißt – legt fest, wie der Zensus 2011 von der amtlichen Statistik in Deutschland durchgeführt wird, welche Merkmale erhoben werden. Im Unterschied zu einer traditionellen Volkszählung wird beim registergestützten Zensus nicht mehr jeder Haushalt befragt, sondern es werden vor allem Verwaltungsregister zur Gewinnung der Daten genutzt. Neben der Bundesregierung haben sich – vor dem Hintergrund der für die kommenden Jahre und Jahrzehnte anstehenden politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen – zahlreiche Politiker und andere Entscheidungsträger für einen neuen Zensus ausgesprochen.

Neue Bevölkerungszahlen sind notwendig

Deutschland benötigt einen neuen Zensus, denn die aktuellen Bevölkerungs- und Wohnungszahlen basieren auf Fortschreibungen der letzten Volkszählungen. Diese fanden in Deutschland zuletzt im früheren Bundesgebiet im Jahre 1987 und in der ehemaligen DDR 1981 statt. Im Laufe der Jahre nehmen Ungenauigkeiten in der Fortschreibung und in den auf Volkszählungsdaten basierenden Stichproben zu. Aber auch historische Umbrüche, wie die Wiedervereinigung und die vielen Umzüge, insbesondere von Ost nach West, machen einen neuen Zensus notwendig. Die gegenwärtig von der amtlichen Statistik durch die Fortschreibung ermittelten Bevölkerungszahlen sind vermutlich deutlich überhöht. Um wie viel genau, wissen wir erst nach dem neuen Zensus. Genaue Bevölkerungszahlen sind für eine Vielzahl von Bereichen von zentraler Bedeutung: Zum Beispiel werden der Finanzausgleich zwischen den Bundesländern und die Einteilung der Bundestagswahlkreise anhand der Einwohnerzahlen vorgenommen. Aber auch für die Planung neuer Schulen, Krankenhäuser und Einrichtungen für ältere Menschen muss man genau wissen, wie viele Menschen wo leben und wie alt sie sind. Fehlen verlässliche Bevölkerungszahlen, kann es zu Fehlentscheidungen kommen. Die Ergebnisse eines Zensus nutzen uns allen.

Ein neues Verfahren: der registergestützte Zensus

Mit dem Zensus 2011 wird in Deutschland ein neues Verfahren eingeführt, das sich erheblich von einer traditionellen Volkszählung unterscheidet: Beim registergestützten Zensus werden hauptsächlich vorhandene Verwaltungsregister – vor allem Melderegister und Register der Bundesagentur für Arbeit – genutzt. Informationen über die Gebäude und Wohnungen, die nicht flächendeckend durch die Verwaltung erfasst sind, werden daneben per Post bei den Gebäude- und Wohnungseigentümern erhoben. Andere Fragen, wie etwa zur Bildung und Ausbildung oder über die Erwerbstätigkeit, werden nur bei einem kleinen Teil der Einwohnerinnen und Einwohner in Form repräsentativer Stichproben erhoben. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben das neue Verfahren des registergestützten Zensus in den Jahren 2001 bis 2003 erfolgreich getestet: Der Zensus 2011 wird zu zuverlässigen Ergebnissen führen und entlastet gleichzeitig die Bürgerinnen und Bürger von Auskunftspflichten; zugleich fallen deutlich geringere Kosten an, da nur ein Teil der Einwohner befragt wird.