Aufkommen an Haushaltsabfällen
Die Ergebnisse basieren auf der Erhebung über die den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern angedienten Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen, die von Rücknahmesystemen gemäß § 6 (3) der Verpackungsverordnung eingesammelt werden. Grundlage der Erhebung sind die bei Landesbehörden jährlich erstellten Siedlungsabfallbilanzen. Das Aufkommen wird erfasst in der Gliederung nach Abfallarten des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAV) gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) vom 10.Dezember 2001 - BGBl. I S. 3379, zuletzt geändert am 24.7.2002, BGBl. L.S.2833. Vgl. EAV-Schlüssel in Klammern bei den folgenden Definitionen:
Haus- und Sperrmüll
Umfasst außer Haus- (20030101) und Sperrmüll (200307) in Abhängigkeit vom jeweiligen Sammelsystem in regional unterschiedlichem Umfang auch zusammen mit Hausmüll eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle.
Getrennt erfasste organische Abfälle
Umfassen Abfälle aus der Biotonne (20030104) und biologisch abbaubare Abfälle aus Garten- und Parkabfällen (200201).
Getrennt gesammelte Wertstoffe
Umfassen Verpackungen (1501) sowie andere getrennt gesammelte Fraktionen (2001) aus Glas, PPK, Metallen, Holz, Kunststoffen und Textilien.
Elektroaltgeräte
Umfassen getrennt erfasste gebrauchte elektrische und elektronische Geräte (200123, 200135, 200136).
Sonstige Abfälle
Umfassen andere getrennt erfasste gefährliche (alle 2001*) und nicht gefährliche (200128, 200130, 200132, 200134, 200199 und 200399) Siedlungsabfälle.
18.10. 2007