Skip to main content

Breadcrumb

Glossar

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

Äquivalenzeinkommen

Das Äquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied, das ermittelt wird, indem das Haushaltsnettoeinkommen durch die Summe der Bedarfsgewichte der im Haushalt lebenden Personen geteilt wird. Nach EU-Standard wird zur Bedarfsgewichtung die neue OECD-Skala verwendet. Danach wird der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Bedarfsgewicht 1 zugeordnet, für die weiteren Haushaltsmitglieder werden Gewichte von < 1 eingesetzt (0,5 für weitere Personen im Alter von 14 und mehr Jahren und 0,3 für jedes Kind im Alter von unter 14 Jahren), weil angenommen wird, dass sich durch gemeinsames Wirtschaften Einsparungen erreichen lassen.

Arbeitskräfteerhebung

Die Arbeitskräfteerhebung (AKE) (englisch: Labour Force Survey (LFS)) ist eine auf der Basis einheitlicher Definitionen, Klassifikationen und einer einheitlichen Liste von Merkmalen mit harmonisierten Methoden regelmäßig durchgeführte Stichprobenbefragung von Privathaushalten (Rechtsgrundlage: EU-Ratsverordnung Nr. 577/98). Die AKE ist eine einzigartige Informationsquelle für vergleichbare europäische Arbeitsmarktdaten, die demographische, soziale und wirtschaftliche Merkmale für Erwerbstätige, Erwerbslose und Nichterwerbspersonen erfasst. Die Erhebung ist in Deutschland in den Mikrozensus integriert.

 

Armutsgefährdungsquote

Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (bis Berichtsjahr 2019 in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung, ab Berichtsjahr 2020 in Hauptwohnsitzhaushalten) beträgt.

Armutsgefährdungsschwelle

Die Armutsgefährdungsschwelle wird bei 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (bis Berichtsjahr 2019 in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung, ab Berichtsjahr 2020 in Hauptwohnsitzhaushalten) festgelegt.

Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten

Zur Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten zählen die Haushaltsmitglieder der Hauptwohnsitzhaushalte, unabhängig vom individuellen Status von Haupt und Nebenwohnsitz. Hauptwohnsitzhaushalte sind die Teilmenge der Haushalte, in welchen mindestens eine Person dieses Haushalts dort mit Hauptwohnsitz lebt und 16 Jahre oder älter ist. Da eine Person in mehreren Hauptwohnsitzhaushalten wohnberechtigt sein kann, sind somit Mehrfachzählungen möglich. Die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften wird nicht berücksichtigt.

Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung

Zur Bevölkerung in Privathaushalten zählen alle Personen, die allein oder zusammen mit anderen eine wirtschaftliche Einheit (Privathaushalt) bilden. Die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften wird nicht berücksichtigt. Zur Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung werden nur Personen am Ort der vorwiegend genutzten Wohnung (Hauptwohnung) gezählt.

Einkommensarmut (relative)

Als relativ einkommensarm gelten nach Definition der Europäischen Union Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (bis Berichtsjahr 2019 in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung, ab Berichtsjahr 2020 in Hauptwohnsitzhaushalten) beträgt.

Einkommensreichtum (relativer)

Als relativ einkommensreich gelten hier Personen, deren Äquivalenzeinkommen mehr als 200 % des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (bis Berichtsjahr 2019 in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung, ab Berichtsjahr 2020 in Hauptwohnsitzhaushalten) beträgt.

Erst- und Endergebnisse

Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen Ende des Erhebungsjahres und Ergebnisbereitstellung werden aus dem Mikrozensus ab dem Erhebungsjahr 2020 zwei Ergebnisarten – Erst- und Endergebnisse – unterschieden. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten.
Die Endergebnisse basieren im Gegensatz zu den Erstergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass auch nach Ende eines Erhebungsjahres fehlende Haushalte nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft geben. Dieses Datenmaterial wird zudem an einem aktualisierten Bevölkerungseckwert hochgerechnet. Durch den größeren Stichprobenumfang und die aktualisierte Hochrechnung können ggf. Abweichungen gegenüber den Erstergebnissen entstehen
.

Erwerbsfähigkeit im Sinne des SGB II

Als erwerbsfähig im Sinne des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) gilt, wer unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten kann.

Die SGB II-Leistungen setzten sich zusammen aus dem Arbeitslosengeld II (ALG II) und dem Sozialgeld. Erwerbsfähige Hilfeberechtigte im Alter von 15 bis unter 65 Jahren erhalten ALG II. Die im Haushalt der ALG II-Empfänger/-innen lebenden nicht erwerbsfähigen Familienangehörigen (vor allem Kinder) erhalten Sozialgeld.

Erwerbslose

Als erwerbslos gilt im Sinne des durch die EU konkretisierten Labour-Force-Konzepts der International Labour Organization (ILO) jede Person im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, die in diesem Zeitraum nicht erwerbstätig war, aber in den letzten vier Wochen vor der Befragung aktiv nach einer Tätigkeit gesucht hat. Auf den zeitlichen Umfang der gesuchten Tätigkeit kommt es nicht an. Eine neue Arbeit muss innerhalb von zwei Wochen aufgenommen werden können. Die Einschaltung einer Agentur für Arbeit oder eines kommunalen Trägers in die Suchbemühungen ist nicht erforderlich. Personen im erwerbsfähigen Alter, die weder erwerbstätig noch erwerbslos sind, gelten als Nichterwerbspersonen.

Erwerbslosenquote

Anteil der Erwerbslosen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren an den Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose). Indikatorenbildung auf Grundlage der definitorischen Abgrenzungen von Eurostat. Die Quote bezieht sich bis Berichtsjahr 2019 auf Personen in Privathaushalten, ohne Grundwehr- und Zivildienstleistende. Ab Berichtsjahr 2020 bezieht sich die Quote auf Personen in Hauptwohnsitzhaushalten.

Erwerbspersonen

Die Summe aus Erwerbstätigen und Erwerbslosen bildet die Erwerbspersonen.

Erwerbsquote

Anteil der Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) im Alter von 15 bis unter 65 Jahre an der Bevölkerung derselben Altersgruppe. Indikatorenbildung auf Grundlage der definitorischen Abgrenzungen von Eurostat. Die Quote bezieht sich bis Berichtsjahr 2019 auf Personen in Privathaushalten, ohne Grundwehr- und Zivildienstleistende. Ab Berichtsjahr 2020 bezieht sich die Quote auf Personen in Hauptwohnsitzhaushalten.

Erwerbstätige

Erwerbstätig im Sinne des durch die EU konkretisierten Labour-Force-Konzepts der International Labour Organization (ILO) ist jede Person im erwerbsfähigen Alter (15- bis unter 65-Jährige), die in einem einwöchigen Berichtszeitraum mindestens eine Stunde lang gegen Entgelt oder im Rahmen einer selbstständigen oder mithelfenden Tätigkeit gearbeitet hat, unabhängig davon, ob sie zum Beispiel arbeitslos gemeldet ist oder Altersrente bezieht. Ebenfalls zu den Erwerbstätigen werden Personen gezählt, die im Berichtszeitraum nicht gearbeitet haben, aber in einem formalen Beschäftigungsverhältnis stehen, das sie wegen Krankheit, (Sonder-)Urlaub oder Erziehungsurlaub nicht ausüben (Unterbrecher).

Zu den Erwerbstätigen zählen abhängig Beschäftigte, Selbständige und unbezahlt mitarbeitende Familienangehörige.

Erwerbstätigenquote

Anteil der Erwerbstätigen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren an der Bevölkerung entsprechender Altersgruppe. Indikatorenbildung auf Grundlage der definitorischen Abgrenzungen von Eurostat. Die Quote bezieht sich bis Berichtsjahr 2019 auf Personen in Privathaushalten, ohne Grundwehr- und Zivildienstleistende. Ab Berichtsjahr 2020 bezieht sich die Quote auf Personen in Hauptwohnsitzhaushalten.

EU-SILC

Die Erhebung EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) wird seit 2005 in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in Norwegen und Island durchgeführt, in Deutschland läuft sie unter der Bezeichnung LEBEN IN EUROPA. EU-SILC dient der Erhebung aktueller und vergleichbarer multidimensionaler Quer- und Längsschnitt-Mikrodaten über Einkommen, Armut, soziale Ausgrenzung und Lebensbedingungen. Sie ist im Europäischen Statistischen System (ESS) verankert.

Aufgrund der zunehmenden Anforderungen an die Daten der europäischen Gemeinschafts­statistik über Einkommen und Lebens­bedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC) hinsichtlich der Aktualität und Bereit­stellung tiefer regionaler Ergebnisse wurde EU-SILC im Erhebungs­jahr 2020 mit weit­reichenden methodischen Änderungen in den Mikrozensus eingebunden. Informationen zur Neugestaltung von EU_SILC ab 2020 finden Sie hier: www.destatis.de/eu-silc2020.

Weitere Informationen enthalten die Seiten des Statistischen Bundesamtes, der Europäischen Kommission und von EUROSTAT.

Gini-Koeffizient oder Gini-Index

Der Gini-Koeffizient oder Gini-Index ist ein Maß der relativen Konzentration beziehungsweise Ungleichheit und kann einen Wert zwischen Null und Eins (Gini-Koeffizient) beziehungsweise skaliert von 0 bis 100 (Gini-Index) annehmen. Im Falle der Gleichverteilung ergibt sich für den Gini-Koeffizienten ein Wert von Null und im Falle der Konzentration des gesamten Einkommens auf nur eine Person ein Wert von 1.

ISCED (International Standard Classification of Education)

Die von der UNESCO entwickelte internationale Klassifikation des Bildungswesens (ISCED) wurde entwickelt, um nationale und internationale Statistiken und Indikatoren des Bildungswesens einheitlich darzustellen.

Das Qualifikationsniveau wird entsprechend der internationalen Standardklassifikation des Bildungswesens (ISCED 2011) bestimmt.

Danach fallen geringqualifizierte Personen in die ISCED-Stufen 0 bis 2, das bedeutet Hauptschul- oder Realschulabschluss bzw. keinen Hauptschulabschluss sowie keinen beruflichen Bildungsabschluss.

Personen mit mittlerer Qualifikation fallen in die ISCED-Stufen 3 und 4, das heißt (Fach-)Hochschulreife und/oder Abschluss einer Lehrausbildung oder berufsqualifizierender Abschluss an einer Berufsfachschule, Abschluss eines einjährigen bzw. eines 2- oder 3-jährigen Bildungsgangs für Gesundheits- und Sozialberufe oder Abschluss einer Beamtenausbildung für den mittleren Dienst.

Hohe Qualifikation bezieht sich auf die ISCED-Stufen 5 bis 8. Hierzu zählen berufsorientierte Qualifikationen (z.B. Meister-/Techniker oder gleichwertige Fachschulabschlüsse, Erzieherausbildung) sowie akademische Abschlüsse (z.B. Bachelor, Master, Diplom, Promotion).

Labour-Force-Konzept

Das Labour-Force-Konzept der International Labour Organization (ILO) ermöglicht internationale Vergleiche von Arbeitsmärkten. In der Konkretisierung der EU ist der Ausgangspunkt nicht die Gesamtbevölkerung, sondern die Gesamtheit aller in Privathaushalten lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter ohne Grundwehr- und Zivildienstleistende. Das sind in Deutschland die über 15-Jährigen (Erwerbsbevölkerung).
Die Erwerbsbevölkerung wird zunächst in zwei Gruppen eingeteilt:
- Erwerbspersonen und
- Nichterwerbspersonen.
Bei den Erwerbspersonen unterscheidet man weiterhin zwischen
- Erwerbstätigen und
- Erwerbslosen.

Weiterführende Informationen

Langzeiterwerbslosenquote

Anteil der Erwerbslosen, die bereits 12 Monate oder länger erwerbslos sind, an den Erwerbspersonen. Indikatorenbildung auf Grundlage der definitorischen Abgrenzungen von Eurostat. Die Quote bezieht sich bis Berichtsjahr 2019 auf Personen in Privathaushalten, ohne Grundwehr- und Zivildienstleistende. Ab Berichtsjahr 2020 bezieht sich die Quote auf Personen in Hauptwohnsitzhaushalten.

Median

Der Median ist der mittlere Wert einer aufsteigend geordneten Datenreihe. Ober- beziehungsweise unterhalb des Medians liegt jeweils die Hälfte der Fälle.

Migrationshintergrund

Als Person mit Migrationshintergrund gilt, wer eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, oder im Ausland geboren wurde und nach 1949 zugewandert ist, oder in Deutschland geboren ist und eingebürgert wurde, oder zumindest ein Elternteil hat, das zugewandert ist, eingebürgert wurde oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.

Mikrozensus

Der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) ist die größte Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik. Er dient dazu, die Datenlücke zwischen zwei Volkszählungen zu schließen. Jährlich werden rund 1 % aller Personen in Privathaushalten und Gemeinschaftsunterkünften befragt. Da die Auskunfterteilung im Mikrozensus verpflichtend ist, liefert er auch für Personengruppen zuverlässige Ergebnisse, die üblicherweise in Bevölkerungsbefragungen schwierig zu erreichen sind. Der Mikrozensus liefert statistische Informationen in tiefer fachlicher und regionaler Gliederung über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere die Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Aus- und Weiterbildung, Wohnverhältnisse und Gesundheit. Die Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union ist in Deutschland seit 1968 in den Mikrozensus integriert.

Der Mikrozensus wurde zum Erhebungsjahr 2020 neugestaltet: Fragenprogramm, Konzeption der Stichprobe und Form der Datengewinnung wurden verändert. Die bisher separat durchgeführten Befragungen zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU_SILC) und zur Nutzung von Informations- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gi­en werden in den Mikrozensus integriert. Weitere Informationen zur Neuregelung des Mikrozensus 2020 finden Sie hier:  https://www.destatis.de/mikrozensus2020

Weitere Informationen erhalten die Qualitätsberichte zum Mikrozensus.

Mindestsicherungsquote

Die Mindestsicherungsquote ist ein zusammengefasster Indikator, der den Anteil der Empfänger/-innen von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung darstellt.

Zu den Leistungen der Mindestsicherung zählen folgende Hilfen:
-Gesamtregelleistungen (ALG II/Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende"),
-Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe"),
-Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe"),
-Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).