Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann es ab Mitte März 2020 aufgrund von Einschränkungen im Publikumsverkehr von Meldebehörden oder verlängerten Fristen zur An- und Abmeldung zu einer zeitlich verzögerten Erfassung von Wanderungsfällen in der Statistik kommen.
§ 4 Bevölkerungsstatistikgesetz (BevStatG) vom 20. April 2013, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 geändert worden ist
reportingEntity
Alle von den Meldeämtern erfassten Wechselfälle der Haupt- bzw. alleinigen Wohnung von Personen über die Gemeindegrenzen in Deutschland. Wanderungsfälle von Personen, die nach dem Melderechtsgesetz § 14 vom März 2002 von der Meldepflicht befreit sind, sind nicht erfasst.
variables
Alter, Außenwanderung, Binnenwanderung, Familienstand, Geburtsort, Geburtsstaat, Geburtstag, Gesamtwanderung, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Wanderung, Wanderungen in Ausland, Wohngemeinde, Ziel- oder Herkunftsgebiet