Geheimhaltung mit Cell-Key-Methode
Statistische GeheimhaltungDie Statistischen Ämter des Bundes und der Länder stellen sicher, dass die bereitgestellten Ergebnisse der amtlichen Statistik keine Einzelangaben von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen offenlegen. Um dies zu gewährleisten, kommen in der amtlichen Statistik Geheimhaltungsverfahren zum Einsatz. Die Anforderungen der statistischen Geheimhaltung in der amtlichen Statistik regelt § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG). Es gibt verschiedene Verfahren, um Einzelangaben zu schützen (d. h. die statistische Geheimhaltung zu gewährleisten). Beim Einsatz eines Geheimhaltungsverfahrens ist es wichtig, dass so wenig Informationen wie möglich verloren gehen und die Qualität der Ergebnisse insgesamt erhalten bleibt. Zudem muss das Verfahren ermöglichen, dass Auswertungen flexibel erstellt werden können. Ein Geheimhaltungsverfahren, das diese Ansprüche erfüllt, ist die Cell-Key-Methode.
Geheimhaltung mit der Cell-Key-Methode
Die statistische Geheimhaltung wird mit dieser Methode gewährleistet, indem jedes Originalergebnis mithilfe eines Zufallsmechanismus geringfügig verändert werden kann (aber nicht muss). Ähnlich wie beim kaufmännischen Runden wird stets jedes Ergebnis erst exakt berechnet und anschließend einzeln verändert, d. h. zu einigen Originalwerten wird ein kleiner Wert hinzuaddiert oder abgezogen. Aus den veröffentlichten Ergebnissen können somit keine eindeutigen Rückschlüsse auf Originalwerte und damit auf Einzelangaben gezogen werden.
Die Änderung der Ergebnisse erfolgt so, dass Tabellenfelder, die die gleiche Aussage enthalten stets exakt gleich verändert werden. Die Gesamtanzahl von Frauen innerhalb einer Gemeinde bleibt dadurch immer identisch, unabhängig von weiteren Differenzierungen, z. B. nach Alter. Um eine hohe Genauigkeit sicherzustellen, werden auch Summen separat überlagert.
Dieses Vorgehen sichert eine hohe Ergebnisqualität auf allen Gliederungsebenen (Bund, Länder, Kreise, Gemeinden etc.) und somit möglichst geringe Abweichungen vom jeweiligen Originalwert. Allerdings sind dadurch die Tabellenzeilen und -spalten nicht immer additiv (Nicht-Additivität, s. hierzu FAQ - Frage 7).