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Klassifikation der Wirtschaftszweige

Ausgabe 2025 (WZ 2025)

Allgemeines

Die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) ist eine nationale Systematik für Deutschland zur einheitlichen Erfassung von wirtschaftlichen Tätigkeiten statistischer Einheiten (beispielsweise Unternehmen oder Betriebe) in der amtlichen Statistik. Die klassifikatorische Zuordnung statistischer Einheiten zu einem Wirtschaftszweig bildet die Basis für die Erstellung von Wirtschafts- und Unternehmensstatistiken.

Eine Klassifikation ermöglicht, dass Statistiken vergleichbar dargestellt und analysiert werden können. Diese Aufgabe erfüllt eine Klassifikation aber nur dann, wenn sie von Zeit zu Zeit an sich ändernde wirtschaftliche Gegebenheiten angepasst wird und diese möglichst genau abbildet.

Zum 1. Januar 2025 wurde für Deutschland daher eine neue Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025) eingeführt. Die WZ 2025 löst damit grundsätzlich die zuvor geltende WZ 2008 ab, wird jedoch für Berichtszeiträume ab dem 1. Januar 2025 zunächst stufenweise in den betroffenen Statistikbereichen (beispielsweise in den konjunkturellen und strukturellen Unternehmensstatistiken, Preisstatistiken, Umweltstatistiken, Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen etc.) eingeführt. Bis zur vollständigen Ablösung der WZ 2008 durch die WZ 2025 gelten beide Klassifikationen parallel.

Die Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025), wurde unter intensiver Beteiligung von Datennutzerinnen und Datennutzern aus Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Gesellschaft erarbeitet.

Welche wesentlichen Änderungen beinhaltet die WZ 2025 gegenüber der WZ 2008?

Die WZ umfasst fünf hierarchisch gegliederte Ebenen. Die folgende Übersicht stellt einen Vergleich der Aufbaustrukturen der WZ 2008 und der neuen WZ 2025 dar:

Gegenüberstellung WZ 2025 gegenüber WZ 2008

Klassifikationsebene

WZ 2008

WZ 2025

Saldo

Code

Anzahl

Code

Anzahl

AbschnittA - U

21

A - V

22

+1

Abteilung01 - 99

88

01 - 99

87

-1

Gruppen01.1 - 99.0

272

01.1 - 99.0

287

+15

Klassen01.11 - 99.00

615

01.11 - 99.00

651

+36

Unterklassen01.11.0 - 99.00.0

839

01.11.0 - 99.00.0

983

+144

 

Was ist neu? Ein schneller Überblick …

  • Mehrere neue Klassen für Vermittlungstätigkeiten (z. B. durch Internetplattformen).
  • Mehrere neue Klassen für die Veranstaltungsbranche.
  • Auflösung der bisherigen Abteilung 45 "Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen" und Integration der entsprechenden Gruppen in die Abteilungen 46 "Großhandel", 47 "Einzelhandel" und 95 "Reparatur"
  • Aufteilung des bisherigen Abschnitts J "Information und Kommunikation" in zwei Abschnitte:     
    • J "Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten"
    • K "Telekommunikation, Softwareentwicklung, IT-Beratung und Erbringung sonstiger Dienstleistungen der Informationstechnologie und der Computerinfrastruktur".
    • Infolgedessen: Verschiebung der Abschnittsbuchstaben ab bisherigem Abschnitt K.
  • Schaffung von neuen Klassen und Unterklassen für die Herstellung / Instandhaltung von militärischen Fahrzeugen, Schiffen und Flugzeugen in den Abteilungen 30 "Sonstiger Fahrzeugbau" und 33 "Reparatur, Instandhaltung und Installation von Maschinen und Ausrüstungen".
  • Elektrizitäts- und Gaserzeugung: Unterscheidung zwischen erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energieträgern.
  • Bauträger: Verschiebung aus der Abteilung 41 "Baugewerbe" in die Abteilung 68 "Grundstücks- und Wohnungswesen".
  • Einzelhandel: Aufhebung der Unterscheidung nach Distributionskanal (bislang: in Verkaufsräumen / an Verkaufsständen / über das Internet).
  • Neustrukturierung der Abteilung 49 "Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen".
  • Präzisierung und weitere Ausdifferenzierung der Abteilungen 55 "Beherbergung" und 56 "Gastronomie".
  • Orientierung an der neuen Bildungsklassifikation ISCED 2011 (bisher ISCED 1997) in der Abteilung 85 "Erziehung und Unterricht".
  • Weitere Ausdifferenzierung der Abteilung 86 "Gesundheitswesen".
  • Weitere Ausdifferenzierung des Abschnitts S "Kunst, Sport und Erholung".

Die WZ 2025 im Klassifikationsserver

Die Klassifikation der Wirtschaftszweige ist Grundlage für die statistische Einordnung von wirtschaftlichen Tätigkeiten. Zur Unterstützung der Wirtschaftszweig-Kodierung wurde ein Suchsystem entwickelt, der sogenannte Klassifikationsserver. Dieser wird inhaltlich fortlaufend vom Statistischen Bundesamt gepflegt. Durch die Eingabe eines oder mehrerer Schlagwörter in das vorhandene Suchfeld, werden Wirtschaftszweige angezeigt, die mit den eingegebenen Schlagwörtern in Verbindung stehen, siehe Klassifikationsserver – WZ 2025.

Neben der Klassifikation der Wirtschaftszweige sind weitere statistische Klassifikationen im Klassifikationsserver verfügbar, so auch das Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken (GP), das die Grundlage für die statistische Einordnung von produzierten Gütern darstellt.

Zeitplan zur stufenweisen Einführung der neuen WZ 2025

Die Implementierung der WZ 2025 in den nationalen Statistiken folgt den europäischen Anforderungen zur Einführung der NACE Rev. 2.1 (Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté Européenne) und basiert auf einem Vier-Stufen-Konzept:

Vier-Stufen-Plan zur Umsetzung der WZ 2025

Zunächst wird das Statistische Unternehmensregister (URS) bis Ende 2025 umgeschlüsselt werden. Nach anschließenden Qualitätssicherungsmaßnahmen folgt die Umsetzung in den konjunkturellen und strukturellen Unternehmensstatistiken, für die unterschiedliche EU-Anforderungen hinsichtlich der ersten Datenübermittlung an Eurostat (Statistisches Amt der Europäischen Union) gemäß neuer NACE Rev. 2.1 (siehe unten) gelten.

Während die Strukturstatistiken (i. d. R. jährliche Statistiken) grundsätzlich ab Berichtsjahr 2025 Ergebnisse gemäß neuer NACE Rev. 2.1 an Eurostat liefern müssen, müssen die Konjunkturstatistiken (i. d. R. unterjährliche Statistiken) erst Anfang 2028 auf die neue NACE umstellen.

Hintergrund dafür ist, dass die für die für Konjunkturstatistiken zu liefernden Indexergebnisse mit dem geltenden Basisjahr 2021 bis Ende 2027 nach aktuell geltender NACE Rev. 2.1 an Eurostat zu übermitteln sind. Erst mit der Umstellung auf das Basisjahr 2025 in 2028 müssen die Konjunkturdaten dann auch rückwirkend für den Zeitraum 2025 bis 2027 im Rahmen einer einmaligen Lieferung auch gemäß neuer NACE Rev. 2.1 an Eurostat übermittelt werden.



 

Die neue europäische Systematik der Wirtschaftszweige – NACE Rev. 2.1

Der nationalen WZ liegt die europäische NACE zugrunde. Sie ist Gegenstand einer Rechtsvorschrift auf Ebene der Europäischen Union, die die allgemeine Anwendung der Systematik in allen Mitgliedstaaten zur Pflicht macht. Am 20. Januar 2023 wurde die neue NACE Rev. 2.1 als Delegierte Verordnung (EU) 2023/137 offiziell verkündet. Die WZ 2025 stimmt mit Ausnahme der tiefsten Gliederungsebene (fünfstellig kodierte Unterklassen, sog. Fünfsteller-Ebene) mit der NACE Rev. 2.1 (deren tiefste Gliederungsebene die Viersteller-Ebene ist) nahezu vollständig überein (siehe folgendes Beispiel).

Gegenüberstellung NACE Rev. 2.1 zur WZ 2025

Gliederungsebene

NACE Rev. 2.1

WZ 2025

AbschnittK – Telekommunikation, Softwareentwicklung, IT-Beratung und Erbringung sonstiger Dienstleistungen der Informationstechnologie und der Computerinfrastruktur
Abteilung62 – Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gruppe62.1 – Programmierungstätigkeiten
Klasse62.10 – Programmierungstätigkeiten
Unterklassen/62.10.1 – Entwicklung und Programmierung von Internet­präsentationen
62.10.2 – Entwicklung und Programmierung von Computerspielen
62.10.3 – Entwicklung und Programmierung von Anwendungs­software
62.10.4 – Entwicklung und Programmierung von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen
62.10.9 – Programmierungs­tätigkeiten a. n. g.

 

Europäische Rechtsvorschriften zur NACE Rev. 2.1

  • VERORDNUNG (EG) Nr. 1893/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik Text von Bedeutung für den EWR
  • Delegierte Verordnung (EU) 2023/137 der Kommission vom 10. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 (Text von Bedeutung für den EWR)
  • Delegierte Verordnung (EU) 2025/471 DER KOMMISSION vom 2. September 2024 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/137 hinsichtlich der Anwendung bestimmter Anforderungen an die Datenübermittlung

Weitere europäische und nationale Wirtschaftsklassifikationen

Statistical Classification of products by activity (CPA)

Die "Statistische Güterklassifikation in Verbindung mit Wirtschaftszweigen" (CPA) ist die Güterklassifikation für Waren und Dienstleistungen in der Europäischen Union. Die Güterkategorien der CPA sind 6-stellig codiert und beziehen sich auf die Wirtschaftszweige der NACE. Daher entspricht der Aufbau der 6-stellig codierten CPA in der Regel dem der NACE bis zur Viersteller-Ebene. Infolge der NACE-Revision war auch die CPA anzupassen. Die neue Version der CPA, die CPA Vers. 2.2, wurde als Delegierte Verordnung (EU) 2024/3103 am 12. Dezember 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Artikel 2 dieser Verordnung regelt, dass die neue CPA Vers. 2.2 in Bezug auf Datenübermittlungen an die Kommission (Eurostat) grundsätzlich für Bezugszeiträume ab dem 1. Januar 2025 gilt.

PRODCOM-Liste

Die sogenannte PRODCOM-Liste (PRODuction COMmunautaire = Produktion der Gemeinschaft") ist ein 8-stellig codiertes Güterverzeichnis für die europäische Produktionsstatistik im Bergbau sowie im Verarbeitenden Gewerbe. Da die ersten sechs Stellen der PRODCOM-Liste mit denen der CPA identisch sind, sind diese beiden Klassifikationen ebenfalls miteinander verbunden. Die PRODCOM-Liste wird alle 2 bis 3 Jahre aktualisiert.

Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken (GP)

Ausgehend von der PRODCOM-Liste und unter Verwendung der CPA wird auf nationaler Ebene das Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken entwickelt (Herausgeber: Statistisches Bundesamt). Um den revidierten europäischen Klassifikationen NACE Rev. 2.1, CPA Vers. 2.2 und der neusten PRODCOM-Liste Rechnung zu tragen, erarbeitet das Statistische Bundesamt derzeit ein neues GP 2026, dessen Einführung für Januar 2026 vorgesehen ist.

Beispiel unter Vorbehalt der ausstehenden Verabschiedung des GP 2026

Gliederungsebene

PRODCOM

GP 2026

AbschnittC - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung31 - Herstellung von Möbeln
Gruppe31.0 - Herstellung von Möbeln
Klasse31.00 - Herstellung von Möbeln
CPA3100 20 Küchenmöbel
PRODCOM3100 20 00 Küchenmöbel
GP/3100 20 001 Einbauküchen­elemente
3100 20 009 Andere Möbel für Küchen (z. B. Küchen-, Gaststätten-, Kantinen-, Spültische)
Bei weiteren Fragen nutzen Sie gerne das Kontaktformular des Statistischen Bundesamtes (Destatis) oder des Statistikportals.