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Generalrevision 2019

Generalrevision der regionalen Erwerbstätigenrechnung 2019

In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) einschließlich der Erwerbstätigenrechnung (ETR) werden etwa alle fünf Jahre die Berechnungen grundlegend überarbeitet. Mit diesen sogenannten Generalrevisionen sollen neue international vereinbarte Konzepte, Definitionen und Klassifikationen eingeführt sowie methodische Verbesserungen und neue Datenquellen eingearbeitet werden.

Im Jahr 2019 fand in Deutschland – wie in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union – eine umfassende Revision der VGR einschließlich der ETR statt. Die wesentliche Änderung, die die Generalrevision in der regionalen ETR bewirkt hat, war die einheitliche Verwendung des Statistischen Unternehmensregisters (URS) als Quelle für den Wirtschaftszweig, dem der Betrieb eines Unternehmens angehört. Diese sogenannte Wirtschaftszweigsignierung überträgt sich auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der ETR erfasst werden. Bisher kam diese Information aus verschiedenen Datenquellen, was teilweise zu Über- oder Untererfassungen führte. Die Nutzung des URS als Quelle schafft also eine höhere Einheitlichkeit für dieses wichtige Merkmal. Weitere Verbesserungen gab es darüber hinaus u. a. bei der Erfassung von Kleinbetrieben.

Änderungen gab es auch in der Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Hier wurden spezielle Teilzeitquoten gesenkt und durch tatsächlich gearbeitete Stunden ersetzt sowie die durchschnittlichen Arbeitsstunden im Modell erhöht. Dadurch erhöhten sich die Arbeitsstunden pro Kopf auf der nationalen Ebene und in der Folge auch auf den regionalen Ebenen.

Im Zuge der Generalrevision 2019 wurden die revidierten Ergebnisse für die nationale Ebene erstmals am 14. August 2019 vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Erste, noch vorläufige, revidierte Ergebnisse für die Erwerbstätigen 2014 bis 2018 auf Länderebene wurden am 15. Oktober 2019 vom Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ (AK ETR) veröffentlicht.

Um den Datennutzerinnen und -nutzern weiterhin methodisch konsistente Zeitreihen zur Verfügung zu stellen, werden die VGR- und ETR-Aggregate soweit möglich bis zum Jahr 1991 zurückgerechnet. Die Daten von 1991 bis 2013 wurden dabei mittels mathematischer Rückrechnungsverfahren, die Ergebnisse ab 2014 „originär“ ermittelt. Mit zwei Veröffentlichungen erweiterte der AK ETR am 29. Januar 2020 die revidierten Ergebnisse für die Länderebene. Für die Erwerbstätigen (Personenkonzept) liegen damit Daten für die gesamte Zeitreihe von 1991 bis 2019 vor (Jahresdurchschnitte). Am 19. März 2020 veröffentlichte der AK ETR erste revidierte Quartalsergebnisse sowie das überarbeitete Jahr 2019. Neben der Erstveröffentlichung des vierten Quartals 2019 stellt der AK ETR Quartalsergebnisse ab 2014 bereit. Mit der Veröffentlichung von Quartalsergebnissen am 25. Juni 2020 wird die Zeitreihe der Quartalsergebnisse bis 2008 zurück vervollständigt.

Für die Arbeitsstunden ist ebenfalls die gesamte Zeitreihe, die die Jahre 2000 bis 2018 umfasst, verfügbar.

Für die Kreisebene veröffentlichte der AK ETR am 14. Mai 2020 die revidierten Erwerbstätigenzahlen für die gesamte Zeitreihe 1991 bis 2018. Am 28. Juli 2020 veröffentlichte der AK ETR die revidierten Zahlen der Arbeitsstunden auf Kreisebene für die Jahre 2014 bis 2018. Die revidierten Zahlen der Arbeitsstunden für die vollständige Zeitreihe ab 2000 auf Kreisebene sowie erste revidierte Ergebnisse der Erwerbstätigen in Vollzeitbeschäftigten-Einheiten (sogenannte Vollzeitäquivalente) ab 2008 auf Kreisebene wurden am 19. November 2020 veröffentlicht.

Die quantitativen Änderungen der Ergebnisse der Revision können als sichtbar, aber moderat bezeichnet werden.
Exemplarisch gilt für das Jahr 2015:
Die Unterschiede zwischen alter und neuer Zahl der Erwerbstätigen nach Ländern liegen zwischen – 0,7 % und + 0,6 % (Deutschland: + 0,1 %). Für die Arbeitsstunden liegen diese Differenzen zwischen + 1,9 % und + 3,1 % (Deutschland: + 2,4 %).
Die konjunkturellen Verläufe in der Zeitreihe sind weitgehend unverändert geblieben.

Informationen zur Generalrevision 2019 der regionalen VGR, insbesondere zum Bruttoinlandsprodukt und zur Bruttowertschöpfung, finden Sie auf den Internetseiten des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ (https://www.statistikportal.de/de/vgrdl/methoden-und-informationen#revisionen).

Weitere Informationen zur Generalrevision 2019 auf Bundesebene finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes (https://www.destatis.de/Revision2019 und https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA).

Informationen zur Revision der Arbeitszeitrechnung des IAB finden Sie auf den Seiten des Instituts (http://iab.de/389/section.aspx/Publikation/k190827j01).