Ziel 2 - Kein Hunger
Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern
Ökologischer Landbau
Definition:
Der Indikator stellt die ökologisch bewirtschaftete Fläche landwirtschaftlicher Betriebe, die dem Kontrollverfahren der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau unterliegen (Verordnung [EG] Nr. 834/2007 und Durchführungsvorschriften), als Anteil an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche dar. Hierbei sind sowohl die voll auf ökologische Bewirtschaftung umgestellten als auch die noch in der Umstellung befindlichen Flächen einbezogen.
Daten zur ökologisch bewirtschafteten Fläche werden von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder (alle drei Jahre) sowie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erhoben. Die Zahlen der BLE basieren auf Angaben, die die Öko-Kontrollbehörden der Länder jährlich melden. Aufgrund von Abschneidegrenzen in den Erhebungen sind die Ergebnisse der amtlichen Statistik niedriger.
Entspricht DNS 2.1; LIKI D2; orientiert an EU 02_40.