Ziel 5 - Geschlechtergleichheit
Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen erreichen
Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern
Definition:
Der Indikator zeigt den (unbereinigten) Unterschied zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten der Frauen und der Männer in Prozent der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste der Männer.
Entspricht DNS 5.1.a und orientiert an EU 05_20
Väterbeteiligung beim Elterngeld
Definition:
Die Väterbeteiligung bezeichnet den prozentualen Anteil der Kinder, für die (mindestens) ein männlicher Leistungsbezieher Elterngeld bezogen hat, im Verhältnis zu allen Kindern eines Geburtsjahrgangs, für die Elterngeld bezogen wurde. Die Jahreszahl bezeichnet dabei das Geburtsjahres des Kindes. Seit der Anfang 2020 angepassten Berechnung werden hierbei nur Kinder berücksichtigt, für die (mindestens) ein Elterngeldbezug gemeldet wurde. In der Vergangenheit wurden hierunter auch Kinder gezählt, für die kein Elterngeldanspruch bestand (z, B, Kinder von ausländischen Schutzsuchenden). Zur besseren Vergleichbarkeit beruhen die obigen Werte alle auf der angepassten Berechnungsmethode.
Entspricht DNS 5.1.d
Frauenanteil an Alleinerziehenden mit Kind(ern) unter 18 Jahren
Definition:
Der Indikator zeigt den Frauenanteil an den Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren und damit die Verteilung der Sorgearbeit bei nicht zusammenlebenden Elternpaaren auf.
Ergänzend zu UNO 5.1
Frauenanteil in den Volksvertretungen der Länder
Definition:
Der Indikator misst den Frauenanteil (in Prozent) in den Landesparlamenten (Landtage, Bürgerschaften, Abgeordnetenhäuser) der Bundesländer.
Orientiert an EU 05_50