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Rechtspflege

Tätigkeit der Gerichte, Strafverfolgung, Strafvollzug und Bewährungshilfe

Zu den wichtigsten Aufgaben eines Rechtsstaates zählen die Verwirklichung und Einhaltung des von der Volksvertretung gesetzten Rechts. Diese Aufgabe fällt der so genannten „dritten Gewalt", der Rechtsprechung, zu. Zur Rechtspflege gehören neben der Tätigkeit der ordentlichen Gerichte (Zivil- und Strafprozesse) und der Fachgerichte (Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte) auch die Strafverfolgung, der Strafvollzug und die Bewährungshilfe.

Die Justizgeschäftsstatistiken liefern verfahrensbezogene Informationen zu Geschäftsanfall und Geschäftserledigung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Die Strafverfolgungsstatistik berichtet über Abgeurteilte und Verurteilte, die Art der Straftaten und die Art der Strafe.

Die Strafvollzugsstatistik gibt Auskunft über die Justizvollzugsanstalten, deren Belegungskapazität und tatsächliche Belegung nach Vollzugsarten.

Die statistische Erfassung der Kriminalität erfolgt jährlich durch die Polizeiliche Kriminalstatistik der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts.