Nutzung von MZ-SILC für Armutsgefährdungsquoten und weitere Einkommensindikatoren gemessen am Bundesmedian
Bis 2023 wurden für die Ermittlung des Ausmaßes der Armutsgefährdung gemessen am Medianeinkommen auf Bundesebene in der amtlichen Sozialberichterstattung zwei verschiedene Datenquellen verwendet, das Mikrozensus Kernprogramm (MZ-Kern) und EU-SILC (European Union Statistics of Income and Living Conditions – bis 2019 „Leben in Europa“; ab 2020 als Unterstichprobe im Mikrozensus, MZ-SILC). Dies hatte unterschiedliche Ergebnisse zur Höhe der Armutsgefährdung zur Folge, was vor allem auf die unterschiedliche Definition und Erfassung des Haushaltsnettoeinkommens zurückzuführen ist.
Die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Einkommen und die daraus abgeleitete Armutsgefährdung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist jedoch EU-SILC. Dies gilt entsprechend auch für Ergebnisse in Deutschland auf Basis des Bundesmedians. Hauptvorteile der Datenquelle EU-SILC sind die umfassendere Erhebung einzelner Einkommensbestandteile sowie die präzisere Erfassung der Einkommenshöhe.
EU-SILC wurde 2020 in den Mikrozensus integriert (MZ-SILC). Damit verbunden wurde die Stichprobengröße von EU-SILC mehr als verdoppelt. Zudem wird die Befragung nicht mehr als freiwillige Stichprobe, sondern als auskunftspflichtige Zufallsstichprobe (Flächenstichprobe) durchgeführt. Diese methodischen Änderungen haben auch Auswirkungen auf die Veröffentlichungspraxis in der Sozialberichterstattung des Bundes und der Länder.
Ab 2024 und rückwirkend für die Jahre 2020 bis 2023 wird daher in der amtlichen Sozialberichterstattung des Bundes und der Länder grundsätzlich nur noch die EU-weit vergleichbare Quelle MZ-SILC als Grundlage zur Errechnung von Einkommensindikatoren wie der Armutsgefährdung auf Basis des Bundesmedian herangezogen. Die im Statistikportal bisher parallele Bereitstellung von Armutsgefährdungsquoten ermittelt aus dem MZ-Kernprogramm auf Basis des Bundesmedian entfällt. Die Berichterstattung auf Basis der Ländermediane oder regionaler Mediane aus MZ-Kern bleibt jedoch weiterhin bestehen.
Dieses Vorgehen dient dazu, die Veröffentlichung mitunter unterschiedlicher Ergebnisse zu ein und demselben vermeintlichen Sachverhalt zu vermeiden.
Gründe für die Verwendung von MZ-SILC als Quelle für die Messung von Armutsgefährdung und weiteren Einkommensindikatoren auf Basis des Bundesmedian
Explizite Erfragung einzelner Einkommensbestandteile
MZ-SILC hat gegenüber MZ-Kern zum einen den Vorteil, dass die einzelnen Einkommensarten jeweils einzeln und ausführlich abgefragt werden, anstatt nur als Gesamtsumme. So kann eher als im MZ-Kernprogramm vermieden werden, dass Auskunftspflichtige Einkommen, die insbesondere nicht aus der Erwerbsarbeit stammen, unabsichtlich unberücksichtigt lassen. Das betrifft zum Beispiel Einkommensbestandteile staatlicher Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, BAföG, Pflegegeld und Wohngeld oder auch Unterhaltszahlungen.
Exakte Einkommensangaben statt Einkommensklassen
Zudem wird die Höhe der Einkommen in MZ-SILC nicht wie im MZ-Kernprogramm, in Einkommensklassen abgefragt (z. B. Klasse 1 500 Euro bis 1 750 Euro; Angaben in MZ-Kern sind auch spitz möglich, werden jedoch nur von rund der Hälfte der Auskunftspflichtigen genutzt), sondern nur als exakter Eurobetrag. Eine aufwendige Umrechnung von Klassenbreiten in genaue Werte ist, im Gegensatz zum MZ-Kern, nicht erforderlich, womit die damit verbundenen Unsicherheiten vermieden werden.
Berichtszeitraum: Jahreseinkommen des Vorjahres statt Monatseinkommen im Vormonat der Befragung
Bei MZ-SILC wird, wie im europäischen Kontext Standard, das Jahreseinkommen des Vorjahres erfragt. Dies sichert die europäische Vergleichbarkeit im Berichtszeitraum. Näher an dem aktuellen Berichtsjahr ist das erfragte Monatseinkommen im Vormonat der Befragung in MZ-Kern. Allerdings werden seltene, unregelmäßige oder variierende Einkommen bei der Angabe für ein gesamtes Kalenderjahr eher berücksichtigt als bei der Betrachtung eines einzelnen Monats. Die Einkommenssituation wird also bei MZ-SILC umfangreicher und gründlicher erfasst.
Zu beachten ist, dass bei MZ-SILC (im Gegensatz zum MZ-Kern) daher der Bezugszeitraum für einige (Gliederungs-) Merkmale vom Bezugszeitraum für das Einkommen abweicht. Während sich das Einkommen auf das Vorjahr der Erhebung bezieht, beziehen sich der Haushaltstyp sowie die Bildung auf den Berichtszeitpunkt.
Armutsgefährdungsquote als EU-weiter AROPE-Teilindikator
Die Armutsgefährdungsquote ist einer der drei Teilindikatoren des so genannten AROPE-Indikators (at risk of poverty or social exclusion), der EU-weit aus EU-SILC heraus ermittelt wird, und den Anteil der Bevölkerung misst, der durch Armut gefährdet oder von sozialer Ausgrenzung betroffen ist. Die ausschließliche Berichterstattung zur Armutsgefährdungsquote gemessen am Bundesmedian aus MZ-SILC ist damit kohärent mit der EU-weiten Armutsberichterstattung. Zudem ermöglicht dies national eine weitergehende kohärente Berichterstattung zum Themenfeld „Armut“.
Vorrangige Nutzung von MZ-SILC als verlässliche und präzise Datenquelle
Zusammenfassend überwiegen die Vorteile der Erfassung der Armutsgefährdung aus der Datenquelle MZ-SILC, wenn es darum geht, die Armutsgefährdung der Länder im Vergleich zu den bundesweiten Medianeinkommen zu bestimmen, insbesondere aufgrund der genaueren Einkommenserfassung.
MZ-Kern zur Messung von Ungleichheiten innerhalb eines Landes weiterhin unverzichtbar
Durch die kleinere Unterstichprobe von MZ-SILC gegenüber der Stichprobe im MZ-Kernprogramm sind tiefergehende Auswertungen für viele Personengruppen nicht oder nicht vollumfänglich möglich. Daher sind für die Messung der Armutsgefährdung auf Länderebene und für die Betrachtung der Ungleichheiten innerhalb eines Landes, gemessen am Landesmedian, die Berechnungen auf Grundlage des MZ-Kernprogramms weiterhin unabdingbar.