Klassifikation der Wirtschaftszweige
Ausgabe 2025 (WZ 2025)Allgemeines
Die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) ist eine nationale Systematik für Deutschland zur einheitlichen Erfassung von wirtschaftlichen Tätigkeiten statistischer Einheiten (beispielsweise Unternehmen oder Betriebe) in der amtlichen Statistik. Die klassifikatorische Zuordnung statistischer Einheiten zu einem Wirtschaftszweig bildet die Basis für die Erstellung von Wirtschafts- und Unternehmensstatistiken.
Eine Klassifikation ermöglicht, dass Statistiken vergleichbar dargestellt und analysiert werden können. Diese Aufgabe erfüllt eine Klassifikation aber nur dann, wenn sie von Zeit zu Zeit an sich ändernde wirtschaftliche Gegebenheiten angepasst wird und diese möglichst genau abbildet.
Zum 1. Januar 2025 wurde für Deutschland daher eine neue Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025) eingeführt. Die WZ 2025 löst damit grundsätzlich die zuvor geltende WZ 2008 ab, wird jedoch für Berichtszeiträume ab dem 1. Januar 2025 zunächst stufenweise in den betroffenen Statistikbereichen (beispielsweise in den konjunkturellen und strukturellen Unternehmensstatistiken, Preisstatistiken, Umweltstatistiken, Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen etc.) eingeführt. Bis zur vollständigen Ablösung der WZ 2008 durch die WZ 2025 gelten beide Klassifikationen parallel.
Die Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025), wurde unter intensiver Beteiligung von Datennutzerinnen und Datennutzern aus Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Gesellschaft erarbeitet.
Welche wesentlichen Änderungen beinhaltet die WZ 2025 gegenüber der WZ 2008?
Die WZ umfasst fünf hierarchisch gegliederte Ebenen. Die folgende Übersicht stellt einen Vergleich der Aufbaustrukturen der WZ 2008 und der neuen WZ 2025 dar:
| Gegenüberstellung WZ 2025 gegenüber WZ 2008 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
Klassifikationsebene | WZ 2008 | WZ 2025 | Saldo | ||
Code | Anzahl | Code | Anzahl | ||
| Abschnitt | A - U | 21 | A - V | 22 | +1 |
| Abteilung | 01 - 99 | 88 | 01 - 99 | 87 | -1 |
| Gruppen | 01.1 - 99.0 | 272 | 01.1 - 99.0 | 287 | +15 |
| Klassen | 01.11 - 99.00 | 615 | 01.11 - 99.00 | 651 | +36 |
| Unterklassen | 01.11.0 - 99.00.0 | 839 | 01.11.0 - 99.00.0 | 983 | +144 |
Was ist neu? Ein schneller Überblick …
- Mehrere neue Klassen für Vermittlungstätigkeiten (z. B. durch Internetplattformen).
- Mehrere neue Klassen für die Veranstaltungsbranche.
- Auflösung der bisherigen Abteilung 45 "Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen" und Integration der entsprechenden Gruppen in die Abteilungen 46 "Großhandel", 47 "Einzelhandel" und 95 "Reparatur"
- Aufteilung des bisherigen Abschnitts J "Information und Kommunikation" in zwei Abschnitte:
- J "Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten"
- K "Telekommunikation, Softwareentwicklung, IT-Beratung und Erbringung sonstiger Dienstleistungen der Informationstechnologie und der Computerinfrastruktur".
- Infolgedessen: Verschiebung der Abschnittsbuchstaben ab bisherigem Abschnitt K.
- Schaffung von neuen Klassen und Unterklassen für die Herstellung / Instandhaltung von militärischen Fahrzeugen, Schiffen und Flugzeugen in den Abteilungen 30 "Sonstiger Fahrzeugbau" und 33 "Reparatur, Instandhaltung und Installation von Maschinen und Ausrüstungen".
- Elektrizitäts- und Gaserzeugung: Unterscheidung zwischen erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energieträgern.
- Bauträger: Verschiebung aus der Abteilung 41 "Baugewerbe" in die Abteilung 68 "Grundstücks- und Wohnungswesen".
- Einzelhandel: Aufhebung der Unterscheidung nach Distributionskanal (bislang: in Verkaufsräumen / an Verkaufsständen / über das Internet).
- Neustrukturierung der Abteilung 49 "Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen".
- Präzisierung und weitere Ausdifferenzierung der Abteilungen 55 "Beherbergung" und 56 "Gastronomie".
- Orientierung an der neuen Bildungsklassifikation ISCED 2011 (bisher ISCED 1997) in der Abteilung 85 "Erziehung und Unterricht".
- Weitere Ausdifferenzierung der Abteilung 86 "Gesundheitswesen".
- Weitere Ausdifferenzierung des Abschnitts S "Kunst, Sport und Erholung".
Die WZ 2025 im Klassifikationsserver
Die Klassifikation der Wirtschaftszweige ist Grundlage für die statistische Einordnung von wirtschaftlichen Tätigkeiten. Zur Unterstützung der Wirtschaftszweig-Kodierung wurde ein Suchsystem entwickelt, der sogenannte Klassifikationsserver. Dieser wird inhaltlich fortlaufend vom Statistischen Bundesamt gepflegt. Durch die Eingabe eines oder mehrerer Schlagwörter in das vorhandene Suchfeld, werden Wirtschaftszweige angezeigt, die mit den eingegebenen Schlagwörtern in Verbindung stehen, siehe Klassifikationsserver – WZ 2025.
Neben der Klassifikation der Wirtschaftszweige sind weitere statistische Klassifikationen im Klassifikationsserver verfügbar, so auch das Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken (GP), das die Grundlage für die statistische Einordnung von produzierten Gütern darstellt.
Zeitplan zur stufenweisen Einführung der neuen WZ 2025
Die Implementierung der WZ 2025 in den nationalen Statistiken folgt den europäischen Anforderungen zur Einführung der NACE Rev. 2.1 (Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté Européenne) und basiert auf einem Vier-Stufen-Konzept:

Zunächst wird das Statistische Unternehmensregister (URS) bis Ende 2025 umgeschlüsselt werden. Nach anschließenden Qualitätssicherungsmaßnahmen folgt die Umsetzung in den konjunkturellen und strukturellen Unternehmensstatistiken, für die unterschiedliche EU-Anforderungen hinsichtlich der ersten Datenübermittlung an Eurostat (Statistisches Amt der Europäischen Union) gemäß neuer NACE Rev. 2.1 (siehe unten) gelten.
Während die Strukturstatistiken (i. d. R. jährliche Statistiken) grundsätzlich ab Berichtsjahr 2025 Ergebnisse gemäß neuer NACE Rev. 2.1 an Eurostat liefern müssen, müssen die Konjunkturstatistiken (i. d. R. unterjährliche Statistiken) erst Anfang 2028 auf die neue NACE umstellen.
Hintergrund dafür ist, dass die für die für Konjunkturstatistiken zu liefernden Indexergebnisse mit dem geltenden Basisjahr 2021 bis Ende 2027 nach aktuell geltender NACE Rev. 2.1 an Eurostat zu übermitteln sind. Erst mit der Umstellung auf das Basisjahr 2025 in 2028 müssen die Konjunkturdaten dann auch rückwirkend für den Zeitraum 2025 bis 2027 im Rahmen einer einmaligen Lieferung auch gemäß neuer NACE Rev. 2.1 an Eurostat übermittelt werden.
Die neue europäische Systematik der Wirtschaftszweige – NACE Rev. 2.1
Der nationalen WZ liegt die europäische NACE zugrunde. Sie ist Gegenstand einer Rechtsvorschrift auf Ebene der Europäischen Union, die die allgemeine Anwendung der Systematik in allen Mitgliedstaaten zur Pflicht macht. Am 20. Januar 2023 wurde die neue NACE Rev. 2.1 als Delegierte Verordnung (EU) 2023/137 offiziell verkündet. Die WZ 2025 stimmt mit Ausnahme der tiefsten Gliederungsebene (fünfstellig kodierte Unterklassen, sog. Fünfsteller-Ebene) mit der NACE Rev. 2.1 (deren tiefste Gliederungsebene die Viersteller-Ebene ist) nahezu vollständig überein (siehe folgendes Beispiel).
| Gegenüberstellung NACE Rev. 2.1 zur WZ 2025 | ||
|---|---|---|
Gliederungsebene | NACE Rev. 2.1 | WZ 2025 |
| Abschnitt | K – Telekommunikation, Softwareentwicklung, IT-Beratung und Erbringung sonstiger Dienstleistungen der Informationstechnologie und der Computerinfrastruktur | |
| Abteilung | 62 – Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie | |
| Gruppe | 62.1 – Programmierungstätigkeiten | |
| Klasse | 62.10 – Programmierungstätigkeiten | |
| Unterklassen | / | 62.10.1 – Entwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen |
| 62.10.2 – Entwicklung und Programmierung von Computerspielen | ||
| 62.10.3 – Entwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware | ||
| 62.10.4 – Entwicklung und Programmierung von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen | ||
| 62.10.9 – Programmierungstätigkeiten a. n. g. | ||
Europäische Rechtsvorschriften zur NACE Rev. 2.1
- VERORDNUNG (EG) Nr. 1893/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik Text von Bedeutung für den EWR
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/137 der Kommission vom 10. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 (Text von Bedeutung für den EWR)
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/471 DER KOMMISSION vom 2. September 2024 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/137 hinsichtlich der Anwendung bestimmter Anforderungen an die Datenübermittlung