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Methoden und Informationen

Die Regionale Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (R‑LGR) ...

... ermittelt den Produktionswert, die Vorleistungen sowie die Wertschöpfung für den Wirtschaftsbereich Landwirtschaft (ohne Garten- und Landschaftsbau, Forstwirtschaft und Fischerei) nach den Regeln des revidierten Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 für Deutschland auf Bundesländer- und Regierungsbezirksebene ab dem Kalenderjahr 1991.

Die Berechnungen für die Landwirtschaft in der gesamtwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichsuntergliederung der regionalen VGR stützen sich auf die Ergebnisse der R‑LGR. Als verbindliche Rechtsgrundlage der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR) in den Mitgliedsländern der EU wurde am 5. Februar 2004 im Amtsblatt der Europäischen Union die »Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003 zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung in der Gemeinschaft« veröffentlicht.

Nach der Produktionsmessung im Sinne des ESVG – »Durchschnittshofkonzept« – sind auch innerlandwirtschaftliche Umsätze sowie ein Teil der Produktion, die von demselben Betrieb als Vorleistung verwendet wird (z. B. als Futtermittel vorgesehenes Getreide) im Produktionswert und bei den Vorleistungen zu berücksichtigen. Die Basiseinheit für die Beschreibung des landwirtschaftlichen Produktionsprozesses bildet die sogenannte »örtliche fachliche Einheit«. Sie findet im landwirtschaftlichen Betrieb als Ganzes ihre beste Entsprechung, was zur Folge hat, dass nicht nur landwirtschaftliche Tätigkeiten in die LGR eingehen, sondern auch sogenannte »nicht trennbare nichtlandwirtschaftliche Nebentätigkeiten« im Produktionswert zu berücksichtigen sind.

Nach ESVG ist die Produktion bzw. Wertschöpfung der Landwirtschaft zu »Herstellungspreisen« zu bewerten, d. h. Gütersubventionen wie z.B. die im Rahmen der Reform der »Gemeinsamen Agrarpolitik« der EU bis 2004 ausbezahlten Flächenbeihilfen für Feldkulturen sind für die jeweiligen Erzeugnisse (z. B. Getreide) zuzüglich beim Produktionswert (zu Erzeugerpreisen) zu verbuchen. Die produktspezifischen Steuern und Abgaben (Gütersteuern) vermindern dagegen den Produktionswert.

Eine Methodenbeschreibung der LGR bietet das »Handbuch zur Landwirtschaftlichen und Forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)« der Europäischen Kommission, herausgegeben vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, Luxemburg, 2000.

Die Gesamtrechnung für den Wirtschaftsbereich Landwirtschaft (ohne Forstwirtschaft und Fischerei) ist nach den Regeln des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 aufgestellt. Der Wirtschaftsbereich Landwirtschaft gilt als Zusammenfassung aller örtlichen fachlichen Einheiten (landwirtschaftliche Betriebe), die folgende Tätigkeiten ausüben: Pflanzenbau, Tierhaltung, gemischte Landwirtschaft, landwirtschaftliche Dienstleistungen, gewerbliche Jagd.

Ebenfalls Bestandteil der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR) sind nach dem ESVG nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Unternehmen, die buchmäßig nicht getrennt erfasst werden können, wie z.B. Landschaftspflege oder Urlaub auf dem Bauernhof. Die landwirtschaftliche Produktion von Haushalten sowie die Tierhaltung von Nichtlandwirten sind dagegen nicht Bestandteil der LGR.

Im Produktionswert der Landwirtschaft sind neben Verkäufen pflanzlicher und tierischer Produkte an andere Wirtschaftsbereiche und an andere landwirtschaftliche Einheiten auch der betriebliche Eigenverbrauch, die Vorratsveränderungen, die selbst erstellten Anlagen (Vieh) sowie die auf der landwirtschaftlichen Erzeugerstufe erbrachten Dienstleistungen (z. B. Neuanpflanzungen von Dauerkulturen) enthalten. Nach den Bestimmungen des ESVG beinhaltet der Produktionswert auch den innerbetrieblichen Verbrauch von Futtermitteln (Futtergetreide, Silage, Heu) in landwirtschaftlichen Betrieben. Ebenfalls erfasst werden landwirtschaftliche Lohnarbeiten (auch von gewerblichen Lohnunternehmen durchgeführt) sowie nichttrennbare nichtlandwirtschaftliche Nebentätigkeiten (z. B. Ferien auf dem Bauernhof).

Aus der mit durchschnittlichen Erzeugerpreisen ohne Mehrwertsteuer bewerteten Produktion – differenziert nach einzelnen Erzeugnissen – ergibt sich der Produktionswert zu Erzeugerpreisen. Im Produktionswert zu Herstellungspreisen sind darüber hinaus die Gütersubventionen abzüglich der Gütersteuern berücksichtigt. Bis 2004 zählten hierzu vor allem die Flächenzahlungen für Ackerkulturen und Tierprämien. Ab 2005 wurden diese EU‑Zahlungen von der Produktion entkoppelt und als einzelbetriebliche Prämien ausbezahlt. Nach den Regeln des ESVG werden diese Betriebsprämien in der LGR als sonstige Subventionen verbucht. Der Produktionswert zu Herstellungspreisen fällt daher 2005 deutlich niedriger aus als in den Jahren zuvor.

In den Vorleistungen sind der ertragssteigernde Aufwand (Futtermittel, Handelsdünger, Pflanzenschutzmittel, Saat- und Pflanzgut), die Aufwendungen für die Unterhaltung der Wirtschaftsgebäude und des Inventars, die Ausgaben für Energie, für Tierarzt und Medikamente sowie für andere Güter und Dienstleistungen zusammengefasst. Analog zum Produktionswert werden hier auch der innerbetriebliche Verbrauch an Futtermitteln und die in Anspruch genommenen landwirtschaftlichen Dienstleistungen berücksichtigt.

Die Bruttowertschöpfung (BWS) ist ein Maß für die in einer Region erbrachte wirtschaftliche Leistung. Die BWS der Landwirtschaft ergibt sich als Differenz von Produktionswert (Wert aller produzierter Waren und Dienstleistungen) und Vorleistungen. Die Bewertung der BWS erfolgt zu Herstellungspreisen. Da die BWS nur die produktspezifischen Subventionen berücksichtigt, ergibt sich durch die »Entkoppelung« dieser Zahlungen von der Produktion ab 2005 ein Bruch in der Zeitreihe.

Hinweis zur Aktualisierung zum Berechnungsstand September 2023

Die Berichtsjahre 2020 und 2021 wurden neu berechnet.

Entwicklung der Landwirtschaft im Jahr 2021 in Deutschland

Knapp 58,8 Milliarden Euro betrug der Produktionswert der deutschen Landwirtschaft für 2021. Dies entspricht einer Steigerung im Vergleich zu 2020 von 2,4 Prozent. Der Produktionswert der pflanzlichen Produktion erhöhte sich dabei um 6,3 Prozent auf fast 29,3 Milliarden Euro, während der Wert der Tierproduktion mit rund 26,0 Milliarden Euro einen leichten Rückgang im Vergleich zu Vorjahr (-1,9 Prozent) verzeichnete.

Pflanzliche Erzeugung

Getreide erfuhr 2021 aufgrund der höheren Preise infolge gestiegener Nachfrage einen kräftigen Anstieg des Produktionswertes um 21,2 Prozent auf insgesamt rund 8,3 Milliarden Euro. Dagegen wurde die Nachfrage nach Kartoffeln seitens der Gastronomie und Großverpflegungseinrichtungen durch den Lockdown zum Erliegen gebracht. Der Produktionswert brach um 25,6 Prozent ein und erreichte gut 1,7 Milliarden Euro.
Die geringere Erntemenge von Gemüse 2021 führte zu einem deutlichen Preisanstieg. Der Produktionswert erreichte damit rund 4,4 Milliarden Euro (+16,7 Prozent). Die Obstproduzenten verzeichneten eine geringere Erntemenge. Bei gestiegenen Preisen für Obst blieb der Produktionswert mit insgesamt etwa knapp 1,2 Milliarden Euro etwas unter Vorjahresniveau (-0,8 Prozent).

Tierische Erzeugung

Bei Rindern und Kälbern insgesamt blieb die Produktionsmenge leicht unter Vorjahresniveau, während die Preise deutlich anzogen. Dadurch wurde ein Anstieg des Produktionswertes auf gut 3,6 Milliarden Euro erzielt (+13,7 Prozent).
Bei Schweinen dagegen sanken die Preise und das Schlachtvolumen verglichen mit dem Vorjahr. Der Produktionswert erreichte 6,2 Milliarden Euro und fiel damit um 17,6 Prozent unter das Vorjahresergebnis 2020.
Bei Geflügel und Eiern lag der Produktionswert 2021 mit rund 3,7 Milliarden Euro um 1,2 Prozent niedriger. Die Milcherzeugung wies dagegen bei höheren Preisen einen Anstieg des Produktionswertes um 3,9 Prozent auf gut 11,2 Milliarden Euro auf.

Vorleistungen und BWS

Der Aufwand an Vorleistungen war 2021 mit insgesamt fast 38,9 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr um 5,3 Prozent höher ausgefallen. Vor allem die Aufwendungen für Düngemittel waren erheblich gestiegen (+39,3 Prozent), wie auch die größte Position Futtermittel um 7,6 Prozent.
Al
s Saldo aus Produktionswert und Vorleistungen ergibt sich die Bruttowertschöpfung (BWS) der Landwirtschaft. Diese ging 2021 angesichts des nur leicht höheren Produktionswerts bei den deutlich gestiegenen Vorleistungen um 2,8 Prozent auf gut 19,9 Milliarden Euro zurück.

Hinweis zur regionalen Entwicklung

Entsprechend den unterschiedlichen länderspezifischen Anbaustrukturen und Ernteverhältnissen bei der pflanzlichen Erzeugung sowie Spezialisierung und Konzentration bei der Viehhaltung wie auch den regionalen Witterungsbedingungen kann es zu deutlich verschiedenen Entwicklungen auf Länderebene kommen, die sich vor allem beim Produktionswert der ein­zel­nen Erzeugnisse zeigen, aber auch bei den Vorleistungen und insbesondere bei der Bruttowertschöpfung der Land­wirt­schaft. Die Spanne reicht hier von 16,1 Prozent Rückgang der BWS 2021 in Niedersachsen bis zu 17,4 bzw. 16,0 Prozent Plus in Sachsen bzw. im Saarland.

Bei den Stadtstaaten sind die der R-LGR nur eingeschränkt belastbar, da sich die Produktionswerte verschiedener pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse, wie die Vorleistungen, nur durch Schätz­ver­fahren ermitteln lassen, weil hier manche Agrarerhebungen aufgrund der zu geringen Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe nicht mehr durchgeführt werden.

Allgemeine Hinweise

Die Verbuchung pflanzlicher Erzeugnisse für die Erstellung von Bioenergie erfolgt seit Berechnungsstand 2017 (Stand Februar 2018) insgesamt im Produktionswert unter den Sonstigen Handelsgewächsen. Für die Bioenergieerzeugung sind dabei folgende Erzeugnisse einbezogen: Weichweizen, Hartweizen, Roggen, Brau- und Brenngerste, Futtergerste, Hafer, Kör­nermais, Triticale, Zuckerrüben, Grassilage und Maissilage.

Die Gesamtrechnung für den Bereich Landwirtschaft (einschließlich Garten- und Weinbau, ohne Forstwirtschaft und Fischerei) ist nach den Regeln des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) aufgestellt. Die dargestellten Größen werden für den Wirtschaftsbereich Landwirtschaft ermittelt. Die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte in privaten Haushalten fällt nicht in den Wirtschaftsbereich Landwirtschaft und wird daher in der R-LGR ausgeklammert. Die Abgrenzung der Landwirtschaft in der R-LGR unterscheidet sich somit geringfügig von der Abgrenzung der Landwirtschaft in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.
Die Output- und Inputgrößen sind mit Erzeugerpreisen ab Hof (Erlöspreisen), Herstellungs- oder Anschaffungspreisen je­weils ohne Umsatzsteuer bewertet.
Als Quellen für die R-LGR dienen die landwirtschaftlichen und andere amtliche Bundesstatistiken sowie die Ge­schäfts­statistiken des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Daten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Weitere Angaben stammen aus den Ergebnissen der landwirtschaftlichen Test­betriebsbuchführung und von Wirtschaftsverbänden.

Weitere Informationen zur Erstellung der Regionalen LGR:

Statistisches Landesamt Baden‑Württemberg
Dr. Frank Thalheimer

+49 711 641–2650

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