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Methoden und Informationen

Die Regionale Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (R‑LGR) ...

... ermittelt den Produktionswert, die Vorleistungen sowie die Wertschöpfung für den Wirtschaftsbereich Landwirtschaft (ohne Garten- und Landschaftsbau, Forstwirtschaft und Fischerei) nach den Regeln des revidierten Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 für Deutschland auf Bundesländer- und Regierungsbezirksebene ab dem Kalenderjahr 1991.

Die Berechnungen für die Landwirtschaft in der gesamtwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichsuntergliederung der regionalen VGR stützen sich auf die Ergebnisse der R‑LGR. Als verbindliche Rechtsgrundlage der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR) in den Mitgliedsländern der EU wurde am 5. Februar 2004 im Amtsblatt der Europäischen Union die »Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003 zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung in der Gemeinschaft« veröffentlicht.

Nach der Produktionsmessung im Sinne des ESVG – »Durchschnittshofkonzept« – sind auch innerlandwirtschaftliche Umsätze sowie ein Teil der Produktion, die von demselben Betrieb als Vorleistung verwendet wird (z. B. als Futtermittel vorgesehenes Getreide) im Produktionswert und bei den Vorleistungen zu berücksichtigen. Die Basiseinheit für die Beschreibung des landwirtschaftlichen Produktionsprozesses bildet die sogenannte »örtliche fachliche Einheit«. Sie findet im landwirtschaftlichen Betrieb als Ganzes ihre beste Entsprechung, was zur Folge hat, dass nicht nur landwirtschaftliche Tätigkeiten in die LGR eingehen, sondern auch sogenannte »nicht trennbare nichtlandwirtschaftliche Nebentätigkeiten« im Produktionswert zu berücksichtigen sind.

Nach ESVG ist die Produktion bzw. Wertschöpfung der Landwirtschaft zu »Herstellungspreisen« zu bewerten, d. h. Gütersubventionen wie z.B. die im Rahmen der Reform der »Gemeinsamen Agrarpolitik« der EU bis 2004 ausbezahlten Flächenbeihilfen für Feldkulturen sind für die jeweiligen Erzeugnisse (z. B. Getreide) zuzüglich beim Produktionswert (zu Erzeugerpreisen) zu verbuchen. Die produktspezifischen Steuern und Abgaben (Gütersteuern) vermindern dagegen den Produktionswert.

Eine Methodenbeschreibung der LGR bietet das »Handbuch zur Landwirtschaftlichen und Forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)« der Europäischen Kommission, herausgegeben vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, Luxemburg, 2000.

Die Gesamtrechnung für den Wirtschaftsbereich Landwirtschaft (ohne Forstwirtschaft und Fischerei) ist nach den Regeln des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 aufgestellt. Der Wirtschaftsbereich Landwirtschaft gilt als Zusammenfassung aller örtlichen fachlichen Einheiten (landwirtschaftliche Betriebe), die folgende Tätigkeiten ausüben: Pflanzenbau, Tierhaltung, gemischte Landwirtschaft, landwirtschaftliche Dienstleistungen, gewerbliche Jagd.

Ebenfalls Bestandteil der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR) sind nach dem ESVG nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Unternehmen, die buchmäßig nicht getrennt erfasst werden können, wie z.B. Landschaftspflege oder Urlaub auf dem Bauernhof. Die landwirtschaftliche Produktion von Haushalten sowie die Tierhaltung von Nichtlandwirten sind dagegen nicht Bestandteil der LGR.

Im Produktionswert der Landwirtschaft sind neben Verkäufen pflanzlicher und tierischer Produkte an andere Wirtschaftsbereiche und an andere landwirtschaftliche Einheiten auch der betriebliche Eigenverbrauch, die Vorratsveränderungen, die selbst erstellten Anlagen (Vieh) sowie die auf der landwirtschaftlichen Erzeugerstufe erbrachten Dienstleistungen (z. B. Neuanpflanzungen von Dauerkulturen) enthalten. Nach den Bestimmungen des ESVG beinhaltet der Produktionswert auch den innerbetrieblichen Verbrauch von Futtermitteln (Futtergetreide, Silage, Heu) in landwirtschaftlichen Betrieben. Ebenfalls erfasst werden landwirtschaftliche Lohnarbeiten (auch von gewerblichen Lohnunternehmen durchgeführt) sowie nichttrennbare nichtlandwirtschaftliche Nebentätigkeiten (z. B. Ferien auf dem Bauernhof).

Aus der mit durchschnittlichen Erzeugerpreisen ohne Mehrwertsteuer bewerteten Produktion – differenziert nach einzelnen Erzeugnissen – ergibt sich der Produktionswert zu Erzeugerpreisen. Im Produktionswert zu Herstellungspreisen sind darüber hinaus die Gütersubventionen abzüglich der Gütersteuern berücksichtigt. Bis 2004 zählten hierzu vor allem die Flächenzahlungen für Ackerkulturen und Tierprämien. Ab 2005 wurden diese EU‑Zahlungen von der Produktion entkoppelt und als einzelbetriebliche Prämien ausbezahlt. Nach den Regeln des ESVG werden diese Betriebsprämien in der LGR als sonstige Subventionen verbucht. Der Produktionswert zu Herstellungspreisen fällt daher 2005 deutlich niedriger aus als in den Jahren zuvor.

In den Vorleistungen sind der ertragssteigernde Aufwand (Futtermittel, Handelsdünger, Pflanzenschutzmittel, Saat- und Pflanzgut), die Aufwendungen für die Unterhaltung der Wirtschaftsgebäude und des Inventars, die Ausgaben für Energie, für Tierarzt und Medikamente sowie für andere Güter und Dienstleistungen zusammengefasst. Analog zum Produktionswert werden hier auch der innerbetriebliche Verbrauch an Futtermitteln und die in Anspruch genommenen landwirtschaftlichen Dienstleistungen berücksichtigt.

Die Bruttowertschöpfung (BWS) ist ein Maß für die in einer Region erbrachte wirtschaftliche Leistung. Die BWS der Landwirtschaft ergibt sich als Differenz von Produktionswert (Wert aller produzierter Waren und Dienstleistungen) und Vorleistungen. Die Bewertung der BWS erfolgt zu Herstellungspreisen. Da die BWS nur die produktspezifischen Subventionen berücksichtigt, ergibt sich durch die »Entkoppelung« dieser Zahlungen von der Produktion ab 2005 ein Bruch in der Zeitreihe.

Regionale Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (R-LGR)               

Berechnungsstand: Oktober 2025

Hinweis zur Aktualisierung

Das Berichtsjahr 2023 wurde neu berechnet.

Entwicklung der Landwirtschaft im Jahr 2023 in Deutschland

Der in der Landwirtschaft häufig stark schwankende Produktionswert wies nach der deutlichen Erhöhung im Jahr 2022 im Folgejahr 2023 einen geringfügigen Rückgang auf. In 2023 belief sich der Produktionswert der deutschen Landwirtschaft auf über 76,3 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Abnahme gegenüber 2022 von 2,0 Prozent. Der Produktionswert der pflanzlichen Produktion verringerte sich dabei um 2,1 Prozent auf rund 35,5 Milliarden Euro, der der Tierproduktion um ebenfalls 2,1 Prozent auf rund 35,9 Milliarden Euro.

Pflanzliche Erzeugung

Nachdem Getreide 2022 aufgrund der deutlich höheren Preise einen kräftigen Anstieg des Produktionswertes erfuhr, sorgte der starke Rückgang der Weltmarktpreise für Getreide sowie die ungünstigen Wetterbedingungen in 2023 für einen Rückgang des Produktionswerts von 33 Prozent auf knapp 8,4 Milliarden Euro. Der Produktionswert für Handelsgewächse sank um 5,5 Prozent auf rund 6,5 Milliarden Euro, wohingegen Futterpflanzen einen Zuwachs von 43,1 Prozent verzeichneten und so einen Produktionswert von über 5,5 Milliarden Euro erzielten. Der Produktionswert für Kartoffeln lag 2023 durch einen starken Preisanstieg bei rund 4,4 Milliarden Euro, was gegenüber dem Vorjahr einem Plus von 44,9 Prozent entspricht. Kartoffeln stellten somit, wie bereits 2022, das Erzeugnis mit einer der höchsten Zunahme im pflanzlichen Bereich dar. Der Produktionswert von Frischgemüse (inkl. Champignons) erreichte 2023 – bei gestiegenen Preisen – über 5,1 Milliarden Euro und erhöhte sich damit um 15,6 Prozent gegenüber 2022. Die Obstproduzenten verzeichneten dagegen mit einem Produktionswert von insgesamt knapp 1,1 Milliarden Euro – insbesondere aufgrund des deutlich geringeren Apfelertrags – einen marginalen Rückgang gegenüber dem Vorjahresniveau (-1,2 Prozent). 

Tierische Erzeugung

Bei Schweinen erreichte der Produktionswert 2023 über 8,9 Milliarden Euro und stieg damit um 18,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr an. Dies lässt sich hauptsächlich mit weiter ansteigenden Preisen begründen.

Bei Rindern einschließlich Kälbern wurde dagegen eine Abnahme des Produktionswertes auf fast 4,5 Milliarden Euro verzeichnet (-8,8 Prozent). Stark gestiegene Preise bei einem nur geringen Rückgang der Eierproduktion führte dazu, dass der im tierischen Bereich stärkste prozentuale Zuwachs des Produktionswerts mit einem Plus von 19,1 Prozent für Eier ermittelt wurde.

Demgegenüber stand – aufgrund deutlich niedrigerer Milchpreise – eine erhebliche Abnahme des Produktionswerts für Milch im Jahr 2023. Mit rund 14,8 Milliarden Euro lag dieser 12,9 Prozent unter dem Vorjahresergebnis. 

Der Aufwand an Vorleistungen war 2023 mit insgesamt knapp 45,5 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Prozent niedriger ausgefallen. Die Aufwendungen für Düngemittel sind 2023 nach dem starken Anstieg in 2022 wieder erheblich gesunken (-43,3 Prozent) auf nun rund 2,3 Milliarden Euro. Für Futtermittel, mit fast 19,5 Milliarden Euro dem größten Vorleistungsposten, wurden zudem 2,9 Prozent weniger als noch in 2022 aufgewendet. 

Als Saldo aus Produktionswert und Vorleistungen ergibt sich die Bruttowertschöpfung (BWS) der Landwirtschaft. Diese sank 2023 angesichts der niedrigeren Produktionswerte, trotz geringerer Vorleistungen, um 2,9 Prozent auf knapp 30,9 Milliarden Euro.

Hinweise zur regionalen Entwicklung

Entsprechend den unterschiedlichen länderspezifischen Anbaustrukturen und Ernteverhältnissen bei der pflanzlichen Erzeugung sowie der Spezialisierung, Konzentration und Struktur bei der Viehhaltung wie auch den regionalen Witterungsbedingungen kann es zu deutlich verschiedenen Entwicklungen auf Länderebene kommen, die sich vor allem beim Produktionswert der ein­zel­nen Erzeugnisse zeigen, aber auch bei den Vorleistungen und insbesondere bei der Bruttowertschöpfung der Land­wirt­schaft. Ein Anstieg der nominalen BWS wurde 2023 nur in drei der 13 Flächenländern verzeichnet. Die Zunahme der BWS fiel mit 12,3 Prozent in Rheinland-Pfalz am stärksten aus. Die deutlichsten Rückgänge der BWS zeigten sich vor allem in Mecklenburg-Vorpommern (-27,0 Prozent), Schleswig-Holstein (-18,3 Prozent) sowie im Saarland und in Hessen (-15,0 bzw. -14,9 Prozent).

Bei den Stadtstaaten sind die Daten der R-LGR nur eingeschränkt belastbar, weil hier manche Agrarerhebungen aufgrund der zu geringen Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe nicht mehr durchgeführt werden. Die Produktionswerte verschiedener pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse, wie die Vorleistungen, lassen sich daher nur durch Schätz­ver­fahren ermitteln.

Allgemeine Hinweise

Die Verbuchung pflanzlicher Erzeugnisse für die Erstellung von Bioenergie erfolgt seit Berechnungsstand 2017 (Stand Februar 2018) insgesamt im Produktionswert unter den Sonstigen Handelsgewächsen. Für die Bioenergieerzeugung sind dabei folgende Erzeugnisse einbezogen: Weichweizen, Hartweizen, Roggen, Brau- und Brenngerste, Futtergerste, Hafer, Kör­nermais, Triticale, Zuckerrüben, Grassilage und Maissilage.

Die Gesamtrechnung für den Bereich Landwirtschaft (einschließlich Garten- und Weinbau, ohne Forstwirtschaft und Fischerei) ist nach den Regeln des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) aufgestellt. Die dargestellten Größen werden für den Wirtschaftsbereich Landwirtschaft ermittelt. Die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte in privaten Haushalten fällt nicht in den Wirtschaftsbereich Landwirtschaft und wird daher in der R-LGR ausgeklammert. Die Abgrenzung der Landwirtschaft in der R-LGR unterscheidet sich somit geringfügig von der Abgrenzung der Landwirtschaft in den Volks­wirt­schaft­lichen Ge­samt­rech­nungen. 

Die Output- und Inputgrößen sind mit Erzeugerpreisen ab Hof (Erlöspreisen), Herstellungs- oder Anschaffungspreisen je­weils ohne Umsatzsteuer bewertet. 

Als Quellen für die R-LGR dienen die landwirtschaftlichen und andere amtliche Bundesstatistiken sowie die Ge­schäfts­statistiken des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und Daten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Weitere Angaben stammen aus dem Testbetriebsnetz Landwirtschaft und von Wirtschaftsverbänden.

Weitere Informationen zur Erstellung der Regionalen LGR:

Statistisches Landesamt Baden‑Württemberg
Marcel Nesensohn
+49 711 641–2958

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