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Methoden und Informationen

Die Regionale Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (R‑LGR) ...

... ermittelt den Produktionswert, die Vorleistungen sowie die Wertschöpfung für den Wirtschaftsbereich Landwirtschaft (ohne Garten- und Landschaftsbau, Forstwirtschaft und Fischerei) nach den Regeln des revidierten Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 für Deutschland auf Bundesländer- und Regierungsbezirksebene ab dem Kalenderjahr 1991.

Die Berechnungen für die Landwirtschaft in der gesamtwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichsuntergliederung der regionalen VGR stützen sich auf die Ergebnisse der R‑LGR. Als verbindliche Rechtsgrundlage der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR) in den Mitgliedsländern der EU wurde am 5. Februar 2004 im Amtsblatt der Europäischen Union die »Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003 zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung in der Gemeinschaft« veröffentlicht.

Nach der Produktionsmessung im Sinne des ESVG – »Durchschnittshofkonzept« – sind auch innerlandwirtschaftliche Umsätze sowie ein Teil der Produktion, die von demselben Betrieb als Vorleistung verwendet wird (z. B. als Futtermittel vorgesehenes Getreide) im Produktionswert und bei den Vorleistungen zu berücksichtigen. Die Basiseinheit für die Beschreibung des landwirtschaftlichen Produktionsprozesses bildet die sogenannte »örtliche fachliche Einheit«. Sie findet im landwirtschaftlichen Betrieb als Ganzes ihre beste Entsprechung, was zur Folge hat, dass nicht nur landwirtschaftliche Tätigkeiten in die LGR eingehen, sondern auch sogenannte »nicht trennbare nichtlandwirtschaftliche Nebentätigkeiten« im Produktionswert zu berücksichtigen sind.

Nach ESVG ist die Produktion bzw. Wertschöpfung der Landwirtschaft zu »Herstellungspreisen« zu bewerten, d. h. Gütersubventionen wie z.B. die im Rahmen der Reform der »Gemeinsamen Agrarpolitik« der EU bis 2004 ausbezahlten Flächenbeihilfen für Feldkulturen sind für die jeweiligen Erzeugnisse (z. B. Getreide) zuzüglich beim Produktionswert (zu Erzeugerpreisen) zu verbuchen. Die produktspezifischen Steuern und Abgaben (Gütersteuern) vermindern dagegen den Produktionswert.

Eine Methodenbeschreibung der LGR bietet das »Handbuch zur Landwirtschaftlichen und Forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)« der Europäischen Kommission, herausgegeben vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, Luxemburg, 2000.

Die Gesamtrechnung für den Wirtschaftsbereich Landwirtschaft (ohne Forstwirtschaft und Fischerei) ist nach den Regeln des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 aufgestellt. Der Wirtschaftsbereich Landwirtschaft gilt als Zusammenfassung aller örtlichen fachlichen Einheiten (landwirtschaftliche Betriebe), die folgende Tätigkeiten ausüben: Pflanzenbau, Tierhaltung, gemischte Landwirtschaft, landwirtschaftliche Dienstleistungen, gewerbliche Jagd.

Ebenfalls Bestandteil der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR) sind nach dem ESVG nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Unternehmen, die buchmäßig nicht getrennt erfasst werden können, wie z.B. Landschaftspflege oder Urlaub auf dem Bauernhof. Die landwirtschaftliche Produktion von Haushalten sowie die Tierhaltung von Nichtlandwirten sind dagegen nicht Bestandteil der LGR.

Im Produktionswert der Landwirtschaft sind neben Verkäufen pflanzlicher und tierischer Produkte an andere Wirtschaftsbereiche und an andere landwirtschaftliche Einheiten auch der betriebliche Eigenverbrauch, die Vorratsveränderungen, die selbst erstellten Anlagen (Vieh) sowie die auf der landwirtschaftlichen Erzeugerstufe erbrachten Dienstleistungen (z. B. Neuanpflanzungen von Dauerkulturen) enthalten. Nach den Bestimmungen des ESVG beinhaltet der Produktionswert auch den innerbetrieblichen Verbrauch von Futtermitteln (Futtergetreide, Silage, Heu) in landwirtschaftlichen Betrieben. Ebenfalls erfasst werden landwirtschaftliche Lohnarbeiten (auch von gewerblichen Lohnunternehmen durchgeführt) sowie nichttrennbare nichtlandwirtschaftliche Nebentätigkeiten (z. B. Ferien auf dem Bauernhof).

Aus der mit durchschnittlichen Erzeugerpreisen ohne Mehrwertsteuer bewerteten Produktion – differenziert nach einzelnen Erzeugnissen – ergibt sich der Produktionswert zu Erzeugerpreisen. Im Produktionswert zu Herstellungspreisen sind darüber hinaus die Gütersubventionen abzüglich der Gütersteuern berücksichtigt. Bis 2004 zählten hierzu vor allem die Flächenzahlungen für Ackerkulturen und Tierprämien. Ab 2005 wurden diese EU‑Zahlungen von der Produktion entkoppelt und als einzelbetriebliche Prämien ausbezahlt. Nach den Regeln des ESVG werden diese Betriebsprämien in der LGR als sonstige Subventionen verbucht. Der Produktionswert zu Herstellungspreisen fällt daher 2005 deutlich niedriger aus als in den Jahren zuvor.

In den Vorleistungen sind der ertragssteigernde Aufwand (Futtermittel, Handelsdünger, Pflanzenschutzmittel, Saat- und Pflanzgut), die Aufwendungen für die Unterhaltung der Wirtschaftsgebäude und des Inventars, die Ausgaben für Energie, für Tierarzt und Medikamente sowie für andere Güter und Dienstleistungen zusammengefasst. Analog zum Produktionswert werden hier auch der innerbetriebliche Verbrauch an Futtermitteln und die in Anspruch genommenen landwirtschaftlichen Dienstleistungen berücksichtigt.

Die Bruttowertschöpfung (BWS) ist ein Maß für die in einer Region erbrachte wirtschaftliche Leistung. Die BWS der Landwirtschaft ergibt sich als Differenz von Produktionswert (Wert aller produzierter Waren und Dienstleistungen) und Vorleistungen. Die Bewertung der BWS erfolgt zu Herstellungspreisen. Da die BWS nur die produktspezifischen Subventionen berücksichtigt, ergibt sich durch die »Entkoppelung« dieser Zahlungen von der Produktion ab 2005 ein Bruch in der Zeitreihe.

Hinweis zur Aktualisierung zum Berechnungsstand Februar 2022

Das Berichtsjahr 2020 wurde neu berechnet.

Entwicklung der Landwirtschaft im Jahr 2020 in Deutschland

Der Produktionswert (zu Herstellungspreisen) der deutschen Landwirtschaft fiel im Jahr 2020 mit knapp 57,3 Mrd. Euro um 2,2 % geringer aus als 2019 (58,5 Mrd. Euro).

Der Produktionswert der pflanzlichen Erzeugung mit 27,5 Mrd. Euro 2020 ging gegenüber dem Vorjahr leicht um 1,4 % zu­rück. Bei Getreide mit einem Rückgang insgesamt um 1,3 % war die Entwicklung bei den einzelnen Getreidearten unterschiedlich: während die Produktionswerte von Weizen und Gerste 2020 um 1,4 % bzw. 10,3 % niedriger ausfielen, verzeichneten Roggen und Hafer deutliche Zuwächse um 29,0 % bzw. 25,5 % gegenüber 2019.

Bei den bedeutenden Kulturen war die Entwicklung ebenfalls verschieden: starken Rückgängen beim Produktionswert wie bei Kartoffeln (-23,2 %), Gemüse (-5,0 %) und Futterpflanzen (-6,4 %), standen bedeutende Zuwächse bei Ölsaaten (+28,5 %), Obst (+20,5 %) und Wein (+7,8 %) gegenüber.

Der Produktionswert der tierischen Erzeugung ging 2020 um 3,7 % gegenüber dem Vorjahr auf rund 26,3 Mrd. Euro zurück. Hierzu beigetragen haben die rückläufigen Produktionswerte der Schweineerzeugung (-6,0 %), Milch- (-3,0 %) und Eiererzeugung (-3,1 %), sowie der Rinderhaltung (-1,5 %) und Geflügelerzeugung (-2,1 %).

Der Aufwand an Vorleistungen war 2020 mit insgesamt knapp 37,0 Mrd. Euro dagegen gegenüber dem Vorjahr um 1,5 % höher ausgefallen. Vor allem die Aufwendungen für die größte Position Futtermittel waren um 1,2 % gestiegen und für Lohnarbeiten, Maschinenmiete, landwirtschaftliche Dienstleistungen um 5,0 %, während die Ausgaben für Energie und Be­triebsstoffe leicht (-1,3 %) sowie für Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel (-4,9 %) deutlich zurück­gingen.

Als Saldo aus Produktionswert und Vorleistungen ergibt sich die Bruttowertschöpfung (BWS) der Landwirtschaft. Diese nahm angesichts des geringeren Produktionswerts bei höheren Vorleistungen 2020 um rund 8,3 % auf knapp 20,3 Mrd. Euro ab (2019: 22,1 Mrd. Euro).

Hinweis zur regionalen Entwicklung

Entsprechend den unterschiedlichen länderspezifischen Strukturen, Anbau- und Ernteverhältnissen bei der pflanzlichen Erzeugung sowie Spezialisierung und Konzentration bei der Viehhaltung wie auch den regionalen Witterungsbedingungen kann es zu deutlich verschiedenen Entwicklungen auf Länderebene kommen – sowohl beim Produktionswert der ein­zel­nen Erzeugnisse als auch bei den Vorleistungen und dann insbesondere im Saldo bei der Bruttowertschöpfung der Land­wirt­schaft. Die Spanne reicht von über 21 % bzw. 16 % Rückgang der BWS 2020 im Saarland bzw. Brandenburg bis zu rund 4 % Plus in Sachsen-Anhalt bzw. Hamburg.

Bei den Stadtstaaten lassen sich zudem einige Erzeugnisse im pflanzlichen wie tierischen Bereich nur durch Schätz­ver­fahren ermitteln, da hier verschiedene Agrarerhebungen nicht mehr durchgeführt werden.

Allgemeine Hinweise

Die Verbuchung pflanzlicher Erzeugnisse für die Erstellung von Bioenergie erfolgt seit Berechnungsstand 2017 (Stand Februar 2018) insgesamt im Produktionswert bei den Sonstigen Handelsgewächsen. Für die Bioenergieerzeugung sind dabei folgende Erzeugnisse einbezogen: Weichweizen, Hartweizen, Roggen, Brau- u. Brenngerste, Futtergerste, Hafer, Körnermais, Triticale, Zuckerrüben, Grassilage und Maissilage.

Die Bundeseckwerte der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR) werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erstellt und sind lt. EU Verordnung (VO (EG) Nr. 138/2004) regelmäßig an Eurostat zu übermitteln. Die Übermittlung der Ergebnisse der Regionalen Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (R-LGR) an Eurostat erfolgt z.Zt. auf Basis eines informellen „Gentlemen‘s Agreement“ nach t+24 Monaten.

Die Gesamtrechnung für den Bereich Landwirtschaft (einschl. Garten- und Weinbau, ohne Forstwirtschaft und Fischerei) ist nach den Regeln des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) aufgestellt. Die dargestellten Größen werden für den Wirtschaftsbereich Landwirtschaft ermittelt. Die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte in privaten Haushalten fällt nicht in den Wirtschaftsbereich Landwirtschaft und wird daher in der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung ausgeklammert. Die Abgrenzung der Landwirtschaft in der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR) unterscheidet sich somit geringfügig von der Abgrenzung der Landwirtschaft in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.

Die Output- und Inputgrößen sind mit Erzeugerpreisen ab Hof (Erlöspreisen), Herstellungs- oder Anschaffungspreisen jeweils ohne Umsatzsteuer bewertet.

Als Quellen für die Gesamtrechnung dienen die landwirtschaftlichen und andere amtliche Bundesstatistiken sowie die Geschäftsstatistiken des BMEL und Daten der BLE. Weitere Angaben stammen aus den Ergebnissen der landwirtschaftlichen Testbuchführung und von Wirtschaftsverbänden.

Weitere Informationen zur Erstellung der Regionalen LGR:

Statistisches Landesamt Baden‑Württemberg
Dr. Frank Thalheimer

+49 711 641–2650

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