Methoden und Informationen
Methodenbeschreibung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) der Länder
– Die Methodenbeschreibung ESVG 2010 / Revision 2024 wird derzeit überarbeitet und in Kürze hier erscheinen –
Gesamt-PDF
Erscheinungsdatum: Dezember 2021 pdf 2.13 MB 1. Einführung in die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder pdf 9.06 MB 2. Entstehungsrechnung (Produktionskonto) pdf 2.56 MB 3. Einkommensentstehungsrechnung pdf 1.62 MB 4. Primäre und Sekundäre Einkommensverteilung pdf 3.46 MB 5. Verwendungsrechnung pdf 1.47 MB 6. Anlagevermögen, Abschreibungen pdf 1.79 MB 7. Fortschreibungen pdf 5.06 MB 8. Kreisberechnungen
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Anlagevermögen
Das Anlagevermögen umfasst alle produzierten Vermögensgüter, die länger als ein Jahr wiederholt oder dauerhaft in der Produktion eingesetzt werden. Es gliedert sich in Ausrüstungen einschließlich militärischer Waffensysteme (Maschinen, Geräte, Fahrzeuge), sonstige Anlagen (geistiges Eigentum (z. B. Forschung und Entwicklung, Software, Urheberrechte), Nutztiere und Nutzpflanzungen) und Bauten (Wohnbauten und Nichtwohngebäude, sonstige Bauten wie Straßen, Brücken, Tunnel, Flugplätze, Kanäle und Ähnliches; einbezogen sind auch mit Bauten fest verbundene Einrichtungen wie Aufzüge, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen). Die Berechnung des Anlagevermögens erfolgt nach der international gebräuchlichen Perpetual-Inventory-Methode, bei der davon ausgegangen wird, dass sich der heute vorhandene Kapitalbestand aus den Anlageinvestitionen der Vergangenheit zusammensetzt.
Arbeitnehmerentgelt
Das Arbeitnehmerentgelt (Inlandskonzept) umfasst sämtliche Geld- und Sachleistungen, die den innerhalb eines Wirtschaftsgebietes beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus den Arbeits- oder Dienstverhältnissen zugeflossen sind. Das Arbeitnehmerentgelt setzt sich zusammen aus den Bruttolöhnen und -gehältern sowie den tatsächlichen und unterstellten Sozialbeiträgen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer zählt, wer zeitlich überwiegend als Arbeiterin bzw. Arbeiter, Angestellte bzw. Angestellter, Beamtin bzw. Beamter, Richterin bzw. Richter, Berufssoldatin bzw. Berufssoldat, Soldatin bzw. Soldat auf Zeit, Wehr- oder Zivildienstleistende bzw. Wehr- oder Zivildienstleistender/Person im Bundesfreiwilligendienst, Auszubildende bzw. Auszubildender, Praktikantin bzw. Praktikant oder Volontärin bzw. Volontär in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis steht. Eingeschlossen sind auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie marginal Beschäftigte. [Quelle: AK ETR]
Arbeitsproduktivität
Die Arbeitsproduktivität bezeichnet das Verhältnis der preisbereinigten wirtschaftlichen Leistung (Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung) zum Arbeitseinsatz. Dabei wird der Arbeitseinsatz in Erwerbstätigenstunden (Arbeitsvolumen) oder nach der Anzahl der Erwerbstätigen gemessen. Infolge moderner Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Teilzeit) ist die auf die Erwerbstätigenstunden bezogene Wirtschaftsleistung das zutreffendere Produktivitätsmaß.
Arbeitsvolumen
Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Nicht zum Arbeitsvolumen gehören hingegen die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit oder krankheitsbedingte Abwesenheit. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die nicht bezahlten Pausen sowie die Zeit für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Das Arbeitsvolumen umfasst somit die Gesamtzahl der während des Berichtszeitraums am jeweiligen Arbeitsort von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbstständigen innerhalb einer Region tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Es berücksichtigt weder Intensität noch Qualität der geleisteten Arbeit. Das Arbeitsvolumen ergibt sich als Produkt aus Erwerbstätigenzahl und Arbeitszeit je erwerbstätige Person. [Quelle: AK ETR]
Siehe auch Standard-Arbeitsvolumen.
Brutto- und Nettoanlagevermögen
Das Anlagevermögen wird brutto und netto dargestellt. Bei Anwendung des Bruttokonzepts werden die Anlagen mit ihrem Neuwert ohne Berücksichtigung der Wertminderung ausgewiesen, während beim Nettokonzept die seit dem Investitionszeitpunkt aufgelaufenen Abschreibungen abgezogen sind. Das Verhältnis von Netto- zu Bruttoanlagevermögen wird als Modernitätsgrad bezeichnet. Dieses Maß drückt aus, wie viel Prozent des Vermögens noch nicht abgeschrieben sind und gibt damit Aufschluss über den Alterungsprozess des Anlagevermögens.
Bruttoanlageinvestitionen
Die Bruttoanlageinvestitionen umfassen den Erwerb von dauerhaften und reproduzierbaren Produktionsmitteln sowie selbst erstellte Anlagen und größere Wert steigernde Reparaturen. Als dauerhaft gelten diejenigen produzierten Güter, die länger als ein Jahr in der Produktion eingesetzt werden. Die Bruttoanlageinvestitionen setzen sich aus dem Erwerb neuer Anlagen und dem Saldo aus Käufen und Verkäufen von gebrauchten Anlagen zusammen. Da ein vollständiger Nachweis der Transaktionen mit gebrauchten Anlagen zwischen den investierenden Wirtschaftsbereichen mangels statistischer Unterlagen nicht möglich ist, können die Anlageinvestitionen nach Wirtschaftsbereichen nur auf Grundlage neuer Anlagen (siehe Neue Anlagen) dargestellt werden.
Siehe auch Investitionsquote.
Bruttoinlandsprodukt
Das Bruttoinlandsprodukt umfasst den Wert aller innerhalb eines Wirtschaftsgebietes während einer bestimmten Periode produzierten Waren und Dienstleistungen. Es entspricht der Bruttowertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche zuzüglich der Gütersteuern und abzüglich der Gütersubventionen. Die Bruttowertschöpfung, die zu Herstellungspreisen bewertet wird, ergibt sich für jeden Wirtschaftsbereich aus dem Bruttoproduktionswert zu Herstellungspreisen abzüglich der Vorleistungen zu Anschaffungspreisen.
Siehe auch Preiskonzept.
Bruttolöhne und -gehälter
Die Bruttolöhne und -gehälter (Verdienste) enthalten die von den im Inland ansässigen Wirtschaftseinheiten (Betrieben) geleisteten Löhne und Gehälter der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Abzug der Lohnsteuer und der Sozialbeiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Sachleistungen, die ihnen unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden.
Bruttonationaleinkommen
Das Bruttonationaleinkommen (früher Bruttosozialprodukt) gilt als die umfassendste Größe für die Einkommen der Inländerinnen und Inländer. Das Bruttonationaleinkommen umfasst im Gegensatz zum Nettonationaleinkommen zu Marktpreisen (= Primäreinkommen der Volkswirtschaft) auch die gesamtwirtschaftlichen Abschreibungen. Das Primäreinkommen beinhaltet nicht nur die Erwerbs- und Vermögenseinkommen, sondern auch die vom Staat empfangenen Produktions- und Importabgaben abzüglich der vom Staat geleisteten Subventionen (Nettoproduktionsabgaben), die zu den staatlichen und damit den gesamtwirtschaftlichen Primäreinkommen zählen. Werden nur die Erwerbs- und Vermögenseinkommen ohne "Produktions- und Importabgaben abzüglich Subventionen" nachgewiesen, so entspricht dies dem Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten (Volkseinkommen).
Einwohnerinnen und Einwohner
Zu den Einwohnerinnen und Einwohnern Deutschlands gehören alle Personen (Deutsche sowie Ausländerinnen und Ausländer), die im jeweiligen Bundesland ihren ständigen Wohnsitz haben, ohne die Angehörigen ausländischer Missionen und Streitkräfte. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden in den VGR als Jahresdurchschnittszahl auf Basis des Zensus 2022 bzw. Zensus 2011 ausgewiesen. Die Länderergebnisse des aktuellsten Jahres werden vom AK VGRdL durch Fortschreibung ermittelt. Dabei werden die Bevölkerungszahlen zum Stichtag 30.06. auf den Deutschlandwert der Bundes-VGR koordiniert.
Quelle ab 2022: Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes.
Quelle vor 2022: Länderergebnisse: Statistisches Bundesamt, Rückrechnung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus 2022 bzw. Zensus 2011; Kreisergebnisse: Statistisches Bundesamt und regionale VGR, Rückrechnung des Bevölkerungsstandes. Der Gebietsstand entspricht dem zum jeweiligen Berechnungsstand gültigen.
Erwerbstätige
Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als durchschnittliche Größe des jeweiligen Berichtszeitraumes zum einen nach dem Inlandskonzept (Erwerbstätige am Arbeitsort). Erfasst werden alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zuzüglich der außerhalb dieses Gebietes wohnenden Personen, die als Einpendlerinnen bzw. Einpendler in diese Region ihren Arbeitsort erreichen. Zum anderen erfolgt der Nachweis nach dem Inländerkonzept (Erwerbstätige am Wohnort). Hier werden alle Personen erfasst, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zusätzlich aber auch diejenigen Personen, die zwar in diesem Gebiet wohnen, aber als Auspendlerinnen bzw. Auspendler ihren Arbeitsort in anderen Regionen haben. Zu den Erwerbstätigen rechnen alle Personen, die eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Für die Zuordnung als Erwerbstätige ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird der Erwerbstätige nur einmal gezählt (Personenkonzept). Maßgebend für die Stellung im Beruf bzw. nach Wirtschaftszweigen ist die zeitlich überwiegende Tätigkeit. Nicht zu den Erwerbstätigen zählen Personen als Verwalterin bzw. Verwalter ihres Privatvermögens (z. B. Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere).
Grundlage für diese Definition bilden die von der International Labour Organization (ILO) aufgestellten Normen, die auch in das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 eingegangen sind.
Nach dem Erwerbstätigenkonzept werden sowohl die Beschäftigten in Teilzeit als auch die marginal Beschäftigten voll mitgezählt. Da beide Teilgruppen eine stärkere Entwicklungsdynamik aufweisen als die Vollzeit-Erwerbstätigen ermöglicht die Ermittlung des tatsächlichen Arbeitsvolumens aller Beschäftigungsgruppen noch präzisere Entwicklungsanalysen und Regionalvergleiche der Wirtschaftskraft. Bei der Stellung im Beruf wird zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Selbstständigen (inklusive deren mithelfenden Familienangehörigen) unterschieden. Letztere sind als Differenz zwischen den Erwerbstätigen insgesamt und den Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern errechenbar. [Quelle: AK ETR]
Investitionsquote
Die Investitionsquote bezeichnet den Anteil der Bruttoanlageinvestitionen am Bruttoinlandsprodukt.
Kapitalintensität
Die Kapitalintensität zeigt das Verhältnis zwischen Kapitalstock und Zahl der Erwerbstätigen und misst damit den durchschnittlichen Kapitaleinsatz je erwerbstätige Person.
Kapitalproduktivität
Die Kapitalproduktivität zeigt das Verhältnis zwischen Bruttoinlandsprodukt bzw. Bruttowertschöpfung und Kapitalstock.
Kapitalstock
Die Darstellung des Kapitalstocks als jahresdurchschnittliches Bruttoanlagevermögen in Preisen eines Basisjahres ist in der bisherigen Form seit der VGR-Revision 2011 nicht mehr möglich. Als Indikator für die Entwicklung des Kapitalstocks dient der Kettenindex für das preisbereinigte Bruttoanlagevermögen.
Siehe auch Anlagevermögen.
Kettenindex
Ein Kettenindex ergibt sich aus der Multiplikation von Teilindizes (Wachstumsfaktoren), die sich jeweils auf das Vorjahr beziehen und somit ein jährlich wechselndes Wägungsschema haben. Er wird auf ein Referenzjahr bezogen und gibt für das jeweilige Berichtsjahr an, wie sich z. B. das preisbereinigte Wirtschaftswachstum seit dem Referenzjahr entwickelt hat.
Konsumausgaben des Staates
Die Konsumausgaben des Staates entsprechen dem Wert der Güter, die vom Staat selbst produziert werden, (jedoch ohne selbst erstellte Anlagen und Verkäufe) sowie den Ausgaben für Güter, die als soziale Sachtransfers den privaten Haushalten für ihren Konsum zur Verfügung gestellt werden.
Lohnstückkosten
Die Lohnstückkosten bezeichnen die Relation der Lohnkosten (Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmer/-in [Personenkonzept] bzw. Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmerstunde [Stundenkonzept]) zur Arbeitsproduktivität (Bruttoinlandsprodukt – preisbereinigt, verkettet – je erwerbstätige Person [Personenkonzept] bzw. je Erwerbstätigenstunde [Stundenkonzept]).
Marginal Beschäftigte bzw. marginale Beschäftigungen
Als „marginal Beschäftigte“ werden hier Personen angesehen, die als Arbeiterinnen bzw. Arbeiter oder Angestellte keine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, jedoch nach dem Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation als Erwerbstätige gelten, wenn sie in einem einwöchigen Berichtszeitraum wenigstens eine Stunde gegen Entgelt gearbeitet haben. Dazu zählen in Deutschland insbesondere ausschließlich geringfügig Beschäftigte – also geringfügig entlohnte Beschäftigte und kurzfristig Beschäftigte – sowie Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten (sog. „Ein-Euro-Jobs“). [Quelle: AK ETR]
Neue Anlagen
Die neuen Anlagen gliedern sich in Ausrüstungen, sonstige Anlagen und Bauten. Zu den Ausrüstungen (einschließlich militärischer Waffensysteme) zählen Maschinen und Geräte, Betriebs- und Geschäftsausstattungen und Fahrzeuge sowie ähnliche nicht fest mit den Bauten verbundene Anlagen. Die sonstigen Anlagen umfassen Investitionen in geistiges Eigentum (Forschung und Entwicklung, Software und Datenbanken, Urheberrechte, Suchbohrungen) sowie Nutztiere und Nutzpflanzungen. Die Ergebnisse der sonstigen Anlagen werden in der Veröffentlichung mit den neuen Ausrüstungen zusammengefasst. Bei den Bauten werden neben Wohn- und Nichtwohngebäuden auch sonstige Bauten (Straßen, Brücken, Flugplätze, Kanäle u. Ä.) und die mit Bauten fest verbundenen Einrichtungen wie Aufzüge, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, gärtnerische Anlagen und Umzäunungen berücksichtigt.
Siehe auch Bruttoanlageinvestitionen.
Preiskonzept
Die Waren und Dienstleistungen können in jeweiligen Preisen, d. h. in Preisen des jeweiligen Berichtsjahres, oder preisbereinigt und somit frei von Preiseinflüssen dargestellt werden. Die Preisbereinigung erfolgt auf der Grundlage einer jährlich wechselnden Preisbasis (Vorjahrespreisbasis).
Primäreinkommen der privaten Haushalte
Das Primäreinkommen der privaten Haushalte (einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck) enthält die Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögen, die den inländischen privaten Haushalten zugeflossen sind. Zu diesen Einkommen gehören im Einzelnen das Arbeitnehmerentgelt, die Selbstständigeneinkommen der Einzelunternehmen und Selbstständigen, die auch eine Vergütung für die mithelfenden Familienangehörigen enthalten, der Betriebsüberschuss aus der Produktion von Dienstleistungen aus eigengenutztem Wohneigentum sowie die netto empfangenen Vermögenseinkommen (einschließlich des Erwerbs von Finanzserviceleistungen, indirekte Messung (FISIM)).
Private Konsumausgaben
In den privaten Konsumausgaben sind die Konsumausgaben der privaten Haushalte und der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck zusammengefasst. Als Konsumausgaben der privaten Haushalte werden die Waren- und Dienstleistungskäufe der inländischen privaten Haushalte für Konsumzwecke bezeichnet. Neben den tatsächlichen Käufen, zu denen unter anderem Entgelte für häusliche Dienste gehören, sind auch bestimmte unterstellte Käufe enthalten, wie z. B. der Eigenkonsum der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Wert der Nutzung von Eigentümerwohnungen sowie Naturalentgelte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck bestehen aus deren Eigenverbrauch. Dazu zählen der Wert der von diesen Organisationen produzierten Güter (ohne selbsterstellte Anlagen und Verkäufe) sowie Ausgaben für Güter, die ohne jegliche Umwandlung als soziale Sachleistungen den privaten Haushalten für ihren Konsum zur Verfügung gestellt werden.
Sozialbeiträge der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Die Sozialbeiträge der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schließen die gesetzlich vorgeschriebenen, vertraglich vereinbarten oder freiwillig von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern übernommenen Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie unterstellte Sozialbeiträge ein, die von ihnen direkt an gegenwärtige oder früher beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder sonstige Berechtigte gezahlt werden.
Sparen, Sparquote
Der überwiegende Teil des Verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck wird konsumiert. Der nicht konsumierte Teil des Verfügbaren Einkommens zuzüglich der Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche stellt das Sparen der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck dar. Die Relation aus dem so ermittelten Sparen zu dem Verfügbaren Einkommen (letzteres erhöht um die Zunahme der betrieblichen Versorgungsansprüche) wird als Sparquote der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck bezeichnet.
Standard-Arbeitsvolumen
Anders als bei den Ergebnissen der regionalen Arbeitsvolumenrechnungen für die Länder werden die Ergebnisse für die kreisfreien Städte und Landkreise als Standard-Arbeitsvolumen bezeichnet. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mangels statistischer Ausgangsdaten unternehmensspezifische Sonderregelungen zu den tariflichen Arbeitszeiten in den Berechnungen nicht berücksichtigt werden. [Quelle: AK ETR]
Verfügbares Einkommen
Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck (Ausgabenkonzept) ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen einerseits die monetären Sozialleistungen und sonstigen laufenden Transfers hinzugefügt werden, die die privaten Haushalte überwiegend seitens des Staates empfangen; abgezogen werden dagegen andererseits Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialbeiträge und sonstige laufende Transfers, die von den privaten Haushalten zu leisten sind. Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck entspricht damit den Einkommen, die den privaten Haushalten letztendlich zufließen und die sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können.
Wiederbeschaffungspreise
Das Anlagevermögen wird zu Wiederbeschaffungspreisen und preisbereinigt als Kettenindex dargestellt. Beim Nachweis des Bruttoanlagevermögens zu Wiederbeschaffungspreisen wird der Betrag zugrunde gelegt, der hätte gezahlt werden müssen, wenn die Anlagen im Berichtsjahr neu beschafft worden wären; das Nettoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen stellt den Gegenwartswert dar. Soll die reale bzw. mengenmäßige Entwicklung des Anlagevermögens über mehrere Jahre vergleichbar dargestellt werden, so sind Einflüsse aus der Veränderung von Preisen möglichst vollständig auszuschalten. Das geschieht, indem die Anlagegüter unabhängig davon, wann sie angeschafft wurden, auch zu Wiederbeschaffungspreisen des Vorjahres bewertet werden. Durch Verkettung der auf dieser Grundlage berechneten Sequenz von Messzahlen können jeweils vergleichbare lange Zeitreihen ermittelt werden.
Siehe auch Anlagevermögen.
Erscheinungsdatum: 30. März 2026
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Berechnungsstand August 2025 – Überarbeitungen und Hintergründe
Überblick
Die Ergebnisse der regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) wurden im Rahmen des aktuellen Berechnungsstands (August 2025) vom Arbeitskreis »VGR der Länder« (AK VGRdL) turnusgemäß für die Berichtsjahre ab 2021 überarbeitet sowie zentrale Ergebnisse erstmals für das Berichtsjahr 2025 berechnet. Darüber hinaus wurden – abweichend vom üblichen Vorgehen – einzelne Zeitreihen auch für Berichtsjahre vor 2021 revidiert. Die Überarbeitungen dienen der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung der VGR der Länder: Neu verfügbare Datenquellen, methodische Weiterentwicklungen und korrigierte Ausgangsdaten werden eingearbeitet, um das Wirtschaftsgeschehen in den Ländern und Kreisen so präzise wie möglich abzubilden.
Außerhalb von Generalrevisionen werden die Ergebnisse der VGR der Länder – ebenso wie die nationalen VGR-Ergebnisse – im Regelfall nur für die jeweils letzten vier Berichtsjahre überarbeitet. Alle Daten außerhalb dieses Zeitraums gelten bis zur nächsten Generalrevision als endgültig. Zuletzt wurden die nationalen und regionalen VGR-Ergebnisse im Rahmen der Generalrevision 2024 (Berechnungsstand Februar 2025) umfassend überarbeitet (siehe Information VGR-Generalrevision 2024).
Zum Berechnungsstand August 2025 wurden für mehrere Aggregate außerdem Zeitreihen außerhalb dieses Vier-Jahres-Zeitraums überarbeitet. Die Gründe hierfür werden in den folgenden Abschnitten erläutert. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Überarbeitungen und die jeweiligen Veröffentlichungstermine. Die aktuellen Veröffentlichungstermine finden sich auch im VGRdL-Veröffentlichungskalender.
Die Ergebnisse des AK VGRdL werden im Statistikportal bereitgestellt. Ausgewählte Indikatoren sind zudem im VGR-Monitor der Länder interaktiv abrufbar und werden mit jeder Datenveröffentlichung aktualisiert.
| Länderergebnisse | Überarbeitungszeitraum | Veröffentlichungstermin |
|---|---|---|
| Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung | 1991–2025 | 30.03.2026 |
| Arbeitnehmerentgelt, Bruttolöhne und -gehälter | 2020–2025 | 30.03.2026 |
| Bruttoanlageinvestitionen | 2020–2023 | 20.11.2025 |
| Konsumausgaben des Staates | 2012–2023 | 02.03.2026 |
| Private Konsumausgaben, Sparen | 1991–2024 | 05.08.2026 |
| Einkommensverteilung der privaten Haushalte | 1991–2024 | 16.06.2026 |
| Primäreinkommen Volkswirtschaft, Volkseinkommen | 1991–2024 | 16.07.2026 |
Im Zuge der Überarbeitung der Länderergebnisse werden auch die Ergebnisse auf Kreisebene entsprechend aktualisiert:
| Kreisergebnisse | Überarbeitungszeitraum | Veröffentlichungstermin |
|---|---|---|
| Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung | 1991–2024 | September 2026 |
| Arbeitnehmerentgelt, Bruttolöhne und -gehälter | 2020–2024 | Juli 2026 |
| Einkommen der privaten Haushalte | 1995–2024 | November 2026 |
Eine wesentliche Ursache für die erweiterten Überarbeitungszeiträume ist die enge Bindung der regionalen an die nationalen VGR-Ergebnisse: Inhaltliche Überarbeitungen der Bundesergebnisse wirken sich unmittelbar auf die VGR der Länder aus. Die Summe der Länderergebnisse muss innerhalb eines Berechnungsstands zwingend dem Deutschlandergebnis entsprechen. Die Sommerüberarbeitung 2025 des Statistischen Bundesamts führte zu Revisionen, die in einigen Bereichen auch Berichtsjahre vor 2021 betrafen und damit entsprechende Anpassungen in der Länder- und Kreisrechnung erforderlich machten. Ausführliche Informationen zu den Revisionen auf Bundesebene finden sich im Hintergrundpapier des Statistischen Bundesamts zur Sommerüberarbeitung 2025.
Darüber hinaus gab es spezifische Überarbeitungsbedarfe in einzelnen Aggregaten der regionalen VGR, die nachfolgend beschrieben werden.
Reguläre Überarbeitung der Berichtsjahre 2021 bis 2024
Für die turnusgemäß überarbeiteten Berichtsjahre 2021 bis 2024 wurden aktualisierte Bundesergebnisse, neu verfügbare amtliche Strukturstatistiken und weitere Regionaldaten sowie überarbeitete Deflatoren in die regionalen Berechnungen eingearbeitet. Insbesondere im Verarbeitenden Gewerbe ergab sich daraus in den meisten Ländern eine Anhebung der nominalen Bruttowertschöpfung (BWS) im Jahr 2023 bei gleichzeitiger Abwärtsrevision der preisbereinigten BWS im Jahr 2024. Abhängig vom Anteil des Verarbeitenden Gewerbes an der gesamten Wirtschaftsleistung führte dies zu teils deutlichen Abwärtsrevisionen der Veränderungsrate des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2024. Der Umfang der BIP-Revisionen hängt damit maßgeblich von der regionalen Wirtschaftsstruktur ab.
Darüber hinaus standen für das Berichtsjahr 2021 erstmals Ergebnisse der Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich (SHD) in endgültiger Form zur Verfügung. Die nun verfügbaren Daten wurden für die Wirtschaftszweig-Abschnitte H (Verkehr und Lagerei), J (Information und Kommunikation), M (Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen), N (Sonstige Unternehmensdienstleistungen) und S (Sonstige Dienstleistungen) eingearbeitet und führten in den betroffenen Wirtschaftsbereichen zu Revisionen der BWS für das Berichtsjahr 2021.
Neue Ergebnisse – Berechnungsstand August 2025
Preisbereinigte Veränderungsrate des BIP gegenüber dem Vorjahr in %
| Jahr | BW | BY | BE | BB | HB | HH | HE | MV | NI | NW | RP | SL | SN | ST | SH | TH | DE |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 5,6 | 4,2 | 4,2 | 2,3 | 6,3 | 0,8 | 4,6 | 2,5 | 2,2 | 3,1 | 11,3 | 1,8 | 2,7 | 1,8 | 0,3 | 2,5 | 3,9 |
| 2022 | 2,7 | 2,4 | 5,2 | 2,0 | 3,3 | 3,3 | 2,3 | 2,8 | 0,1 | 0,4 | -0,3 | 1,9 | 2,8 | 0,0 | 2,0 | 1,8 | 1,8 |
| 2023 | -0,3 | 0,0 | 1,5 | -0,2 | -1,3 | -0,9 | 0,3 | -1,4 | -0,6 | -1,4 | -6,8 | -0,7 | -1,2 | -2,8 | -2,3 | -1,5 | -0,9 |
| 2024 | -1,6 | -1,3 | 0,8 | 0,2 | -0,5 | 2,1 | 0,4 | -0,3 | 1,0 | -0,5 | -0,9 | -4,6 | -0,4 | -1,3 | 0,0 | -2,0 | -0,5 |
Alte Ergebnisse – Revision 2024 (Berechnungsstand Februar 2025)
Preisbereinigte Veränderungsrate des BIP gegenüber dem Vorjahr in %
| Jahr | BW | BY | BE | BB | HB | HH | HE | MV | NI | NW | RP | SL | SN | ST | SH | TH | DE |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 5,6 | 4,2 | 5,3 | 2,0 | 5,5 | 0,5 | 4,5 | 1,5 | 1,8 | 2,2 | 11,2 | 1,5 | 2,8 | 1,4 | -0,3 | 2,5 | 3,7 |
| 2022 | 2,1 | 1,9 | 4,4 | 0,6 | 3,8 | 3,1 | 1,8 | 1,4 | -0,5 | 0,3 | -0,2 | 4,0 | 2,0 | -0,4 | 1,2 | 0,8 | 1,4 |
| 2023 | 0,2 | 1,0 | 1,5 | -1,4 | -1,1 | -2,1 | 0,4 | 0,2 | 1,2 | -1,3 | -4,3 | -4,1 | 0,0 | -2,4 | -0,7 | 0,4 | -0,3 |
| 2024 | -0,4 | -1,0 | 0,8 | -0,7 | -1,0 | 1,7 | 0,6 | 1,3 | 0,4 | -0,4 | -1,1 | -1,9 | -0,4 | -0,9 | 1,2 | -1,3 | -0,2 |
Abweichung – Berechnungsstand August 2025 gegenüber Revision 2024 (Februar 2025)
In Prozentpunkten; Farbintensität entspricht dem Betrag der Abweichung
| Jahr | BW | BY | BE | BB | HB | HH | HE | MV | NI | NW | RP | SL | SN | ST | SH | TH | DE |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 0,0 | 0,0 | -1,1 | +0,3 | +0,8 | +0,3 | +0,2 | +0,9 | +0,4 | +0,9 | +0,1 | +0,3 | -0,1 | +0,5 | +0,6 | 0,0 | +0,2 |
| 2022 | +0,6 | +0,5 | +0,8 | +1,4 | -0,5 | +0,2 | +0,4 | +1,3 | +0,6 | +0,1 | -0,1 | -2,0 | +0,8 | +0,3 | +0,7 | +1,0 | +0,4 |
| 2023 | -0,5 | -1,1 | 0,0 | +1,2 | -0,2 | +1,2 | -0,1 | -1,5 | -1,8 | -0,1 | -2,5 | +3,4 | -1,2 | -0,4 | -1,6 | -1,9 | -0,6 |
| 2024 | -1,2 | -0,3 | 0,0 | +0,8 | +0,5 | +0,3 | -0,2 | -1,7 | +0,6 | 0,0 | +0,2 | -2,7 | 0,0 | -0,4 | -1,2 | -0,7 | -0,3 |
Betrag der Abweichung: ![]()
Die Differenzwerte werden auf Basis ungerundeter Ausgangswerte berechnet; Abweichungen gegenüber der Differenz der dargestellten Werte sind rundungsbedingt.
Weitere Informationen zur Revisionspraxis, zum Qualitätsmanagement sowie quantitative Revisionsanalysen des realen BIP der Länder finden sich im Qualitätsbericht des AK VGRdL.
Weitere Überarbeitungen vor dem Berichtsjahr 2021
Abweichend vom üblichen Vorgehen wurden mit dem Berechnungsstand August 2025 Zeitreihen auch vor dem Jahr 2021 überarbeitet. Nachfolgend werden die Korrekturen und ihr Hintergrund im Einzelnen erläutert.
Bruttowertschöpfung im Bereich Grundstücks- und Wohnungswesen (Abschnitt L)
In der BWS-Rechnung des Statistischen Bundesamts wurden im Abschnitt L (Grundstücks- und Wohnungswesen) die Vorleistungen im Bereich Wohnungsvermietung (WZ 68.20.1) für die gesamte Zeitreihe bis 1991 überarbeitet. Die Änderungen sind auf Bundesebene für Abschnitt L vor dem Berichtsjahr 2008 insgesamt neutral. In der regionalen Berechnung wird die BWS in diesem Wirtschaftsbereich getrennt nach WZ 68.20.1 (Wohnungsvermietung) und dem restlichen Abschnitt L ermittelt. Dadurch ergeben sich auf Länderebene geringe Verschiebungen der BWS innerhalb des Abschnitts L, obwohl der Gesamtwert für Deutschland unverändert bleibt.
Die Überarbeitung der BWS im Abschnitt L führte in den frühen 1990er Jahren in den ostdeutschen Ländern zu leichten Aufwärtskorrekturen und in den meisten westdeutschen Ländern zu geringen Abschlägen. Die absoluten Korrekturen gegenüber dem vorherigen Berechnungsstand betragen je Berichtsjahr und Land vor dem Berichtsjahr 2008 weniger als 25 Mio. EUR und sind damit gemessen an der Gesamtwirtschaftsleistung der Länder gering.
Da Abschnitt L in die Gesamtrechnung eingeht, wirken sich diese Änderungen auch geringfügig auf die BWS insgesamt sowie das BIP der Länder für die gesamte Zeitreihe bis 1991 aus.
Analyseergebnisse der Large Cases Unit
Die Large Cases Unit (LCU) ist eine seit 2020 im Statistischen Verbund bestehende Organisationseinheit zur Qualitätssicherung der VGR und der zugrunde liegenden Wirtschaftsstatistiken. Sie analysiert die Geschäftsaktivitäten multinationaler Unternehmensgruppen und korrigiert bei Bedarf fehlerhafte Meldungen in den Wirtschaftserhebungen, die anschließend in die VGR-Berechnungen des Bundes und der Länder eingearbeitet werden. Informationen zur Arbeitsweise der LCU bietet das Statistische Bundesamt in seinem Artikel „Large Cases Unit: Erkenntnisse aus fünf Jahren Arbeit".
Die bis zum Sommer 2025 abgeschlossenen LCU-Analysen führten neben Korrekturbedarf in den turnusgemäß überarbeiteten Berichtsjahren auch zu Eingriffen in den regionalen VGR-Berechnungen früherer Jahre. Im Verarbeitenden Gewerbe wurden LCU-Korrekturen ab dem Berichtsjahr 2009 eingearbeitet, in den Dienstleistungsbereichen ab dem Berichtsjahr 2014. In einzelnen Wirtschaftsbereichen kam es dabei zu deutlichen Anpassungen der BWS, vor allem in den Abschnitten C (Verarbeitendes Gewerbe), G (Handel) sowie M und N (Unternehmensdienstleistungen).
Ergebnisse des Zensus 2022
In den aktuellen Berechnungen wurden aktualisierte Bevölkerungszahlen auf Basis des Zensus 2022 eingearbeitet, die zur Generalrevision 2024 noch nicht vorlagen. Da der Zensus 2022 die tatsächliche Bevölkerungszahl zum Stichtag 15. Mai 2022 neu festgestellt hat, wurden die Bevölkerungszahlen für die Berichtsjahre 2012 bis 2021 rückwirkend neu berechnet. Diese Rückrechnung ersetzt die bisherige Fortschreibung des Bevölkerungsstands auf Grundlage des Zensus 2011 und gewährleistet bruchfreie Bevölkerungszeitreihen. Für die jüngeren Berichtsjahre ab 2022 wird die laufende amtliche Bevölkerungsfortschreibung verwendet; für Berichtsjahre vor 2012 gelten weiterhin die Ergebnisse auf Basis des Zensus 2011. Zusätzlich wurden die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung 2022 (GWZ 2022) als Teilerhebung des Zensus 2022 eingearbeitet.
Die aktualisierten Bevölkerungs- und Haushaltszahlen fließen als Rechengröße in mehrere Aggregate der Länder- und Kreisrechnungen ein, darunter das Primär- und Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte, die privaten Konsumausgaben sowie die Konsumausgaben des Staates. Darüber hinaus werden die aktualisierten Bevölkerungszahlen als Bezugsgröße verwendet (z. B. BIP je Einwohner/-in).
Öffentliche Finanzstatistik – Berichtsjahr 2020
Im Wirtschaftsbereich „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung" (Abschnitt O) wurden neu verfügbare Daten der öffentlichen Finanzstatistik für das Berichtsjahr 2020 – konkret die Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts für den Teilsektor Länder – in die Berechnungen eingearbeitet. Diese Daten lagen zum vorherigen Berechnungsstand noch nicht vor. Die Einarbeitung führte zu Revisionen der Arbeitnehmerentgelte und der Bruttowertschöpfung im Abschnitt O sowie bei den Bruttoanlageinvestitionen in den Abschnitten M, O, P und R für das Berichtsjahr 2020.
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023
Neu verfügbare Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 wurden in mehreren Bereichen eingearbeitet: Für die Berichtsjahre ab 2023 ersetzen sie die bisherige Fortschreibung der EVS 2018 als Datengrundlage; für die Berichtsjahre 2019 bis 2022 wurde die bisherige, auf der EVS 2018 basierende Fortschreibung rückwirkend durch aktualisierte Werte ersetzt. Betroffen sind die privaten Konsumausgaben sowie – für die Berichtsjahre ab 2023 – das Primäreinkommen der privaten Haushalte.
Methodenänderung in der BWS-Berechnung: Vermietung von beweglichen Sachen (WZ 77)
Die Berechnungsmethode für die BWS im Wirtschaftszweig 77 (Vermietung von beweglichen Sachen) wurde angepasst: Der bisher gesondert ausgewiesene Kfz-Leasing-Zuschlag, der anhand der Pkw-Neuzulassungen auf die Länder verteilt wurde, entfällt. Die betroffenen Unternehmen sind ab diesem Berechnungsstand korrekt in den zugrunde liegenden Erhebungen erfasst und ihre Wirtschaftsaktivität kann damit präziser regionalisiert werden. Die Ergebnisse wurden ab dem Berichtsjahr 2008 auf Basis der überarbeiteten Methode neu berechnet.
Frühere VGR-Generalrevisionen
- Wer ist der Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder"?
- Wer ist für die nationale VGR zuständig?
- Wo kann man die Ergebnisse der VGR der Länder finden?
- Warum und in welchen Abständen werden die Ergebnisse der VGR der Länder überarbeitet?
- Berechnet der Arbeitskreis VGR der Länder vierteljährliche Daten für die Bundesländer?
- Welche Methoden werden für die Berechnungen der Daten verwendet?
- Was versteht man unter "Koordinierung"?
- Was ist ein Kettenindex?
- Was hat sich in den Veröffentlichungen mit der Revision 2005 geändert?
- Was änderte sich mit der Revision 2011?
- Was änderte sich mit der Revision 2014?
- Was änderte sich mit der Revision 2019?
- Was änderte sich mit der Revision 2024?
- Was sind Finanzserviceleistungen, indirekte Messung (FISIM)?
- Welche volkswirtschaftlichen Aggregate werden auf Kreisebene berechnet? Wann liegen die Ergebnisse vor und wie werden sie veröffentlicht?
- Werden die Erwerbstätigen nach den gleichen Konzepten errechnet? Wer berechnet diese Ergebnisse und wo werden sie veröffentlicht?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an ein unter Ansprechpartner aufgeführtes Mitglied des Arbeitskreises "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder".
Wer ist der Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder"?
Die regionalen Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für Länder sowie kreisfreie Städte und Landkreise werden in Deutschland vom Arbeitskreis "VGR der Länder" erstellt. In diesem Arbeitskreis sind alle statistischen Ämter der Länder stimmberechtigte Mitglieder. Als nicht stimmberechtigte Mitglieder sind das Statistische Bundesamt sowie das Bürgeramt, Statistik und Wahlen der Stadt Frankfurt am Main als Repräsentant des Deutschen Städtetages im Arbeitskreis "VGR der Länder" vertreten. Als Gast zu den verschiedenen Tagungen begrüßt der Arbeitskreis das Statistische Amt der Europäischen Union (EUROSTAT). Der Vorsitz und die Federführung des Arbeitskreises obliegen dem Statistischen Landesamt Baden‑Württemberg. Dieses Landesamt führt alle Ergebnisse zusammen und vertritt den Arbeitskreis nach außen.
Wer ist für die nationale VGR zuständig?
Nationale VGR-Daten werden vom Statistischen Bundesamt berechnet.
Wo kann man die Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder finden?
Aktuelle Ergebnisse auf Länder- und Kreisebene stehen kostenlos als HTML- und Excel-Dateien, weitere Gemeinschaftsveröffentlichungen des Arbeitskreises "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder" – Broschüre und Faltblatt – sowie Erläuterungen zu aktuellen Veröffentlichungen als PDF-Dateien zur Verfügung.
Warum und in welchen Abständen werden die Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder überarbeitet?
Mit der frühzeitigen Veröffentlichung der von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft geforderten hochaktuellen Konjunktur- und Wirtschaftsdaten bewegt sich die amtliche Statistik im Spannungsfeld zwischen Aktualität und Genauigkeit. Da zum ersten Veröffentlichungstermin des BIP bzw. des Wirtschaftswachstums der Länder ca. drei Monate nach Ablauf des Berichtsjahres (1. Fortschreibung) noch nicht alle Basisdaten zur Verfügung stehen, müssen die VGR-Ergebnisse auf noch unvollständiger Datengrundlage berechnet werden. Indem die jeweils verfügbaren statistischen Ausgangsdaten sukzessive in die Berechnungen Eingang finden, werden diese vorläufigen Ergebnisse kontinuierlich in verschiedenen Berechnungsphasen aktualisiert und veröffentlicht.
Berechnet der Arbeitskreis VGR der Länder vierteljährliche Daten für die Bundesländer?
Amtliche vierteljährliche VGR-Daten werden ausschließlich vom Statistischen Bundesamt für Deutschland berechnet.
Für die Bundesländer führt der Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder (AK VGRdL) keine vierteljährlichen Berechnungen durch, da die statistische Datengrundlage auf Länderebene hierfür nicht ausreicht.
Die regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen stehen grundsätzlich in einem Spannungsverhältnis zwischen Aktualität und Genauigkeit. Erst vier Jahre nach Ablauf eines Berichtsjahres liegen alle statistischen Quellen vollständig vor, die für die Berechnung zentraler wirtschaftlicher Kenngrößen wie des Bruttoinlandsprodukts (BIP) erforderlich sind. In der Zwischenzeit werden die Ergebnisse regelmäßig revidiert, wodurch ihre Genauigkeit sukzessive steigt.
Der AK VGRdL veröffentlicht jährlich im September eine Halbjahresschätzung des BIP für das laufende Jahr. Bereits diese Halbjahreswerte sind mit größeren Unsicherheiten verbunden, da in vielen Wirtschaftszweigen aufgrund fehlender regionaler Daten eine Fortschreibung auf Basis der Bundesentwicklung erfolgt. Dies schränkt die Darstellung landesspezifischer wirtschaftlicher Entwicklungen ein.
Eine noch kürzere und aktuellere Berechnung, wie etwa vierteljährliche BIP-Ergebnisse, wird vom AK VGRdL nicht durchgeführt, da die verfügbaren Daten keine belastbaren amtlichen Ergebnisse ermöglichen.
Welche Methoden werden für die Berechnungen der Daten verwendet?
Eine detaillierte Beschreibung der Methoden der VGR der Länder steht zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Was versteht man unter "Koordinierung"?
Eine Besonderheit der regionalen VGR ist die Koordinierung, d. h. die rechnerische Abstimmung der Länderwerte auf den Bundeswert, den so genannten Bundeseckwert. Die Konzepte der VGR des Bundes und der VGR der Länder basieren auf dem "Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG)" und stimmen somit überein; dennoch gibt es Bereiche, in denen die Berechnungsmethode auf Länderebene von der des Bundes aus regionalstatistischen Gründen und wegen Problemen der Datenverfügbarkeit abweicht. Daher ist es vorprogrammiert, dass bei der Ländermethode (bei der Fortschreibung und der Nutzung der Bottom-up-Methode) die Summe der Bundesländer in der Regel nicht dem Bundeswert entspricht. Mit der proportionalen Aufteilung der rechnerischen Abweichung auf die Bundesländer wird erreicht, dass die Summe der Länderaggregate letztendlich mit dem Wert auf Bundesebene übereinstimmt. Dieses Vorgehen, den Bundeseckwert zu fixieren, ist sinnvoll, da angenommen werden kann, dass die nationale VGR wegen der besseren Datenlage a priori genauere Werte liefert als die Länderrechnung, zumal auch nur auf Bundesebene eine kreislaufmäßige Abstimmung der VGR-Aggregate möglich ist.
Was ist ein Kettenindex?
Ein Kettenindex ergibt sich aus der Multiplikation von Teilindizes (Wachstumsfaktoren), die sich jeweils auf das Vorjahr beziehen und somit ein jährlich wechselndes Wägungsschema haben. Er wird auf ein Referenzjahr bezogen und gibt für das jeweilige Berichtsjahr an, wie sich z. B. das preisbereinigte Wirtschaftswachstum seit dem Referenzjahr entwickelt hat.
Was hat sich in den Veröffentlichungen mit der Revision 2005 geändert?
Preisbereinigte Größen werden in den Veröffentlichungen des Arbeitskreises "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder" nur als Kettenindizes und Veränderungsraten, jedoch nicht als (verkettete) Absolutwerte in 1 000 Euro dargestellt. Für deflationierte Angaben wird die Bezeichnung "preisbereinigt" verwendet. Verkettete Indizes werden mit Bezug auf das Referenzjahr 2010 als "Kettenindex (2010 = 100)" bezeichnet.
Was änderte sich mit der Revision 2011?
Die Revision 2011 diente in erster Linie der Umstellung der VGR auf die neue Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Zuvor wurden die Ergebnisse der VGR nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003) veröffentlicht. Die Gliederung der WZ 2008 berücksichtigt die neuen Ansätze und Vorgaben der europaweit rechtsverbindlichen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2), die mit der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (ABl. EG Nr. L 393 S. 1) veröffentlicht wurde.
Was änderte sich mit der Revision 2014?
- Informationen zur Revision 2014 (Download PDF)
Was änderte sich mit der Revision 2019?
- Informationen zur Revision 2019 (Download PDF)
Was änderte sich mit der Revision 2024?
Was sind Finanzserviceleistungen, indirekte Messung (FISIM)?
FISIM, eine mit der Revision 2005 eingeführte Neuerung zur Berechnung der bisherigen "unterstellten Bankgebühr", ist die Abkürzung für "Finanzserviceleistung, indirekte Messung" (Financial Intermediation Services Indirectly Measured). Diese Finanzserviceleistung umfasst die indirekten Entgelte der Banken, die sie neben den direkt erzielten Umsätzen (z. B. Kontoführungsgebühren) als Differenz zwischen Zinsertrag und Zinsaufwand erwirtschaften.
Welche volkswirtschaftlichen Aggregate werden auf Kreisebene berechnet? Wann liegen die Ergebnisse vor und wie werden sie veröffentlicht?
Für kreisfreie Städte und Landkreise werden vom Arbeitskreis VGR der Länder folgende VGR-Aggregate zur Verfügung gestellt:
- Bruttoinlandsprodukt und Bruttowertschöpfung
- Arbeitnehmerentgelt und Bruttolöhne und -gehälter
- Primäreinkommen und Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte
Die Ergebnisse liegen ca. eineinhalb Jahre nach dem jeweiligen Berichtsjahr vor (t + 19 bzw. 20 Monate). Dieser zeitliche Verzug kommt dadurch zustande, dass erst dann die für die Berechnung der Kreisergebnisse benötigten tief gegliederten Länderwerte sowie die Schlüsselwerte auf Kreisebene vorliegen.
Ergebnisse für alle kreisfreien Städte und Landkreise Deutschlands werden in Gemeinschaftsveröffentlichungen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Werden die Erwerbstätigen nach den gleichen Konzepten errechnet? Wer berechnet diese Ergebnisse und wo werden sie veröffentlicht?
Die Berechnung der Erwerbstätigen obliegt dem Arbeitskreis »Erwerbstätigenrechnung der Länder«.