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– Auszug aus dem Textteil der VGRdL-Gemeinschaftsveröffentlichungen zur Verwendung mit Vorlesegeräten –

Vorwort

Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) stellen das umfassendste statistische Instrumentarium der Wirtschaftsbeobachtung dar. Um zentrale wirtschaftliche Indikatoren auch für die Länder sowie die kreisfreien Städte und Landkreise zu berechnen, wurde 1954 der Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ (VGRdL) gegründet. Diesem Arbeitskreis gehören die Statistischen Ämter der 16 Bundesländer sowie das Statistische Bundesamt und das Statistische Amt Wirtschaft und Kultur der Landeshauptstadt Stuttgart als Vertretung des Deutschen Städtetages an. Vorsitz und Federführung des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ obliegen dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg.

Die Ergebnisse der regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen liefern für Politik, Wirtschaft und Wissenschaft unverzichtbare Informationen über das Wirtschaftswachstum, die Einkommenssituation, den Konsum und die Investitionstätigkeit in der Gesamtwirtschaft. Wohl der gebräuchlichste Indikator der Gesamtrechnungen ist das Bruttoinlandsprodukt, das die Ausgangsgröße für Konjunkturanalysen und -prognosen darstellt. Mit Angaben der Bruttowertschöpfung, des Arbeitnehmerentgelts, der Bruttoanlageinvestitionen und des Anlagevermögens nach Wirtschaftsbereichen im Kontext mit Ergebnissen zur Beschäftigung sind umfassende Produktivitäts- und Strukturanalysen möglich. Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte lässt Rückschlüsse auf die Kaufkraft in den Regionen zu und ist somit eine weitere Entscheidungshilfe für private Investoren, die vor Standortentscheidungen stehen. Auf europäischer Ebene bestimmen die Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen maßgeblich die Verteilung der finanziellen Mittel aus den EU-Strukturfonds.

Für Anregungen, Hinweise und Verbesserungsvorschläge ist der Arbeitskreis stets dankbar. Rückfragen können jederzeit an das im Arbeitskreis federführende Statistische Landesamt Baden-Württemberg sowie an jedes andere im Anschriftenverzeichnis aufgeführte Mitglied des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ gerichtet werden.

Vorsitzende des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“
Dr. Anke Rigbers, Präsidentin des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg

Datenangebot des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“

Das Datenangebot des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ deckt auf Länderebene weitgehend die Entstehungs-, Verteilungs- und Verwendungsrechnung ab. Darüber hinaus werden ausgewählte Ergebnisse auf Kreisebene berechnet. Die hier veröffentlichten Werte sind auf den entsprechenden Berechnungsstand des Statistischen Bundesamtes abgestimmt. Die Daten am aktuellen Rand werden im Allgemeinen auf dem Wege der Fortschreibung ermittelt und sind daher nicht für alle Wirtschaftsbereiche ausgewiesen.

Grundlage der Berechnungen ist das ESVG 2010, verankert in der „Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union“ (ESVG-Verordnung). Darin wird den Mitgliedstaaten der Europäischen Union rechtsverbindlich vorgeschrieben, dass sie für die Berechnung regionaler VGR-Daten für EU-Zwecke die Methodik des ESVG 2010 anzuwenden haben.

Weitere Informationen zur Berechnungsmethode erteilen das im Arbeitskreis federführende Statistische Landesamt Baden-Württemberg sowie jedes Mitglied des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ (siehe Anschriftenverzeichnis).

Folgende Größen werden veröffentlicht:
Daten auf Länderebene (überwiegend ab 1991):

Produktionskonto

  • Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen und Pro-Kopf-Werte (in jeweiligen Preisen und preisbereinigt)
  • Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen nach Wirtschaftsbereichen und Pro-Kopf-Werte (in jeweiligen Preisen und preisbereinigt)
  • Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen (in jeweiligen Preisen und preisbereinigt)
  • Abschreibungen (in jeweiligen Preisen)
  • Nettowertschöpfung zu Herstellungspreisen (in jeweiligen Preisen)

Einkommensentstehungskonto (in jeweiligen Preisen)

  • Arbeitnehmerentgelt nach Wirtschaftsbereichen und Pro-Kopf-Werte
  • Bruttolöhne und -gehälter nach Wirtschaftsbereichen und Pro-Kopf-Werte
  • sonstige Nettoproduktionsabgaben nach Wirtschaftsbereichen
  • Betriebsüberschuss nach Wirtschaftsbereichen

Bruttonationaleinkommen, Primäreinkommen der Gesamtwirtschaft, Volkseinkommen

Primäres Einkommensverteilungskonto der privaten Haushalte (einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck)

  • Arbeitnehmerentgelt
  • Betriebsüberschuss/Selbstständigeneinkommen
  • geleistete und empfangene Vermögenseinkommen
  • Primäreinkommen

Sekundäres Einkommensverteilungskonto der privaten Haushalte (einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck)

  • empfangene monetäre Sozialleistungen
  • empfangene sonstige laufende Transfers
  • Einkommen- und Vermögensteuern (geleistet)
  • geleistete Sozialbeiträge
  • geleistete sonstige laufende Transfers
  • Verfügbares Einkommen und Pro-Kopf-Werte
  • Sparen

Verwendung des Bruttoinlandsprodukts und Anlagevermögen

  • Private Konsumausgaben (in jeweiligen Preisen und preisbereinigt)
  • Konsumausgaben des Staates (in jeweiligen Preisen und preisbereinigt)
  • Bruttoanlageinvestitionen ohne Saldo (in jeweiligen Preisen und preisbereinigt) (Neue Anlagen, Neue Ausrüstungen und sonstige Anlagen, Neue Bauten nach Wirtschaftsbereichen)
  • Bruttoanlageinvestitionen einschließlich Saldo (in jeweiligen Preisen und preisbereinigt)
  • Bruttoanlagevermögen (zu Wiederbeschaffungspreisen und preisbereinigt) (Anlagen, Bauten, Ausrüstungen und sonstige Anlagen nach Wirtschaftsbereichen)
  • Nettoanlagevermögen (zu Wiederbeschaffungspreisen und preisbereinigt) (Anlagen, Bauten, Ausrüstungen und sonstige Anlagen nach Wirtschaftsbereichen)

Bezugszahlen

  • Erwerbstätige, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbstständige (Inlandskonzept) [Quelle: AK ETR]
  • Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen, Arbeitsvolumen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer [Quelle: AK ETR]
  • Erwerbstätige, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbstständige (Inländerkonzept) [Quelle: AK ETR]
  • Einwohnerinnen und Einwohner[Quelle ab 2011: Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. Quelle vor 2011: Statistisches Bundesamt, Rückrechnung des Bevölkerungsstandes]
Ergebnisse für die Jahre 1970/1980 bis 1990/1991 auf Länderebene für das frühere Bundesgebiet nur nach ESVG 1995/Revision 2005 (WZ 2003):
  • Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen/Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen (in jeweiligen Preisen und preisbereinigt)
  • Arbeitnehmerentgelt (Inlandskonzept), Bruttolöhne und -gehälter (Inlandskonzept)
  • Bruttoanlageinvestitionen (Neue Anlagen; in jeweiligen Preisen und preisbereinigt)
  • Primär- und Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte (einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck), empfangene monetäre Sozialleistungen und empfangene sonstige laufende Transfers der privaten Haushalte, geleistete Einkommens- und Vermögenssteuern und geleistete Sozialbeiträge der privaten Haushalte
  • Anlagevermögen (Kapitalstock; Brutto-, Nettoanlagevermögen; zu Wiederbeschaffungspreisen und in Preisen des Jahres 2000)
  • Erwerbstätige (Inlandskonzept) [Quelle: AK ETR]
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Inlandskonzept) [Quelle: AK ETR]
  • Einwohnerinnen und Einwohner [Quelle: Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis der Volkszählung von 1987]
Daten auf Kreisebene:
  • Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen (in jeweiligen Preisen)
  • Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen nach Wirtschaftsbereichen (in jeweiligen Preisen)
  • Arbeitnehmerentgelt/Bruttolöhne und -gehälter (Inlandskonzept) nach Wirtschaftsbereichen
  • Primär- und Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte (einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck)
  • Erwerbstätige/Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Inlandskonzept) nach Wirtschaftsbereichen [Quelle: AK ETR]
  • Standard-Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen/der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer [Quelle: AK ETR]
  • Einwohnerinnen und Einwohner [Quelle ab 2011: Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. Quelle vor 2011: Rückrechnung der regionalen VGR]
Berechnungsrhythmus (am Beispiel des Berichtsjahres 2023 – revisionsbedingte Terminänderungen sind möglich)

Länderergebnisse
Ende September 2023: Bruttoinlandsprodukt 1. Halbjahr 2023
Ende März 2024: Bruttoinlandsprodukt 2023, Aktualisierung der Vorjahre; Bruttowertschöpfung, Arbeitnehmerentgelt, Bruttolöhne und -gehälter und Erwerbstätige nach Wirtschaftsbereichen 1991 bis 2023
bis Ende Juni 2024: Aggregate der Verteilungs- und Verwendungsrechnung bis 2021/2022

Kreisergebnisse
bis Ende Juli 2024: Bruttoinlandsprodukt/Bruttowertschöpfung, Arbeitnehmerentgelt bis 2022
bis Anfang Oktober 2024: Verfügbares Einkommen bis 2022

Veröffentlichungen

Die Veröffentlichungen des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ sind ein Gemeinschaftsprodukt der Mitglieder dieses Arbeitskreises. Die wichtigsten Aggregate der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden im Internet (www.vgrdl.de) kostenlos zur Verfügung gestellt. Tiefergegliedertes Datenmaterial bietet der Arbeitskreis in Form von Excel-Dateien (Reihe 1: Länderergebnisse, Reihe 2: Kreisergebnisse) ebenfalls unter www.vgrdl.de im kostenlosen Download an. Ergänzend hierzu gibt der Arbeitskreis jährlich ein Faltblatt sowie eine Broschüre heraus, die einen Einstieg in die Länderrechnung bietet und die komplexen Zusammenhänge der Volkswirtschaft in anschaulicher und leicht verständlicher Weise darstellen soll. Darüber hinaus sind kundenspezifische Aufbereitungen (gebührenpflichtig) aus dem gesamten Datenbestand der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder möglich.

Anmerkungen
Allgemein

Die Berechnung der Erwerbstätigenzahlen obliegt dem Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung der Länder“ (AK ETR). Den Vorsitz im Arbeitskreis hat seit Oktober 2001 die Amtsleitung des Hessischen Statistischen Landesamtes. Nähere Informationen und tiefer gegliedertes Zahlenmaterial zur Erwerbstätigkeit erhalten Sie vom Hessischen Statistischen Landesamt, Rheinstraße 35/37, 65185 Wiesbaden, Telefon 0611 38 02 - 0, www.aketr.de.
Regional tiefer gegliederte Berechnungen, beispielsweise für Städte, gehören nicht zum Programm des Arbeitskreises, können jedoch z.T. von den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder bei Bedarf berechnet und veröffentlicht werden. Die Städte Hannover, Saarbrücken und Aachen werden in den Gemeinschaftsveröffentlichungen mit Kreisergebnissen nicht separat, sondern in der Gebiets-abgrenzung Region Hannover, Stadtverband Saarbrücken und Städteregion Aachen ausgewiesen. Die Ergebnisse zu Hannover und Saarbrücken sind bei den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder (s. Anschriftenverzeichnis) erhältlich.
Die beiliegenden Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit (Erwerbstätige/Arbeitnehmer/-innen) dürfen in dieser Form (jeweilige Darstellungseinheit mit mehreren hinterlegten Nachkommastellen) nur für eigene Berechnungen verwendet werden. Absolutzahlen dürfen nicht genauer als in der vom Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung der Länder“ freigegebenen Zahlengenauigkeit (Personen in Tausend, geleistete Arbeitsstunden in Millionen – jeweils mit nur einer Nachkommastelle) an Dritte weitergeleitet oder veröffentlicht werden. Die Copyright-Regelung ist zu beachten.

Anmerkung zu den Bruttoanlageinvestitionen (Reihe 1, Band 3)

Wegen der Mitte der 90er Jahre erfolgten Umstellung der Basisstatistiken auf die europäische Klassifikation der Wirtschaftszweige NACE Rev. 1 (bzw. deren deutscher Fassung, der WZ 93) können die Investitionen für die Jahre 1991 bis 1994 nur in eingeschränkter Wirtschaftsbereichs-gliederung dargestellt werden.

Anmerkung zum Anlagevermögen (Reihe 1, Band 4)

Wegen statistischer Unsicherheiten bei der Ermittlung regionalisierter Vermögensbestände der ehemaligen DDR zum Zeitpunkt der deutschen Vereinigung können die Anlagevermögen für die einzelnen neuen Länder erst ab 1995 veröffentlicht werden.
Im Anlagevermögen sind in den Jahren 2002 und 2013 die durch die Flut verursachten Schäden sowie im Jahr 2011 die vorzeitigen Abschaltungen von acht Kernkraftwerken als Sonderabgänge berücksichtigt.

Anmerkungen zu den Kreisergebnissen (Reihe 2)

Bei den Kreisergebnissen vor dem Jahr 2000 werden die je Land vorliegende und maximal mögliche Wirtschaftszweig- und regionale Gliederungstiefe veröffentlicht.
Die Einwohnerzahlen auf Kreisebene für die Jahre vor 2011 stellen Rückrechnungsergebnisse der regionalen VGR dar.
In Baden-Württemberg lautet die offizielle Bezeichnung „Stadtkreis“ anstatt „kreisfreie Stadt“.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es aufgrund einer Kreisgebietsreform im September 2011 eine neue Kreisgebietsstruktur. Die Zahl der kreisfreien Städte wurde von sechs auf zwei und die Zahl der Landkreise von zwölf auf sechs reduziert. Da es keine kreisscharfe Zusammenführung der ehemaligen Kreise war, liegen für eine Rückrechnung der Ergebnisse für die Jahre 1991 bis 1999 nicht genügend Basisdaten nach neuer Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008 (NACE Rev. 2) vor, sodass es zu viele Schätzungen erfordern würde, die keinen Bezug mehr zur damaligen Wirtschaftsrealität in Regionen, die es noch nicht gab, hätten. Nähere Informationen zur Kreisgebietsreform erhalten Sie vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern (s. Anschriftenverzeichnis).
In Niedersachsen wurde am 1. November 2001 aus der ehemaligen kreisfreien Landeshauptstadt Hannover und dem sie umgebenden Landkreis Hannover die Region Hannover gebildet. Des Weiteren gibt es in Niedersachsen seit dem 1. Januar 2005 keine Bezirksregierungen mehr. Um aber eine lückenlose Nachweisung der Ergebnisse für nichtadministrative Gebietseinheiten darzustellen, sind die ehemaligen Regierungsbezirke als „Statistische Region“ bezeichnet. Zum 1. November 2016 wurden die ehemaligen Landkreise Göttingen und Osterode am Harz zum neuen Landkreis Göttingen zusammengeschlossen.
In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein lautet die offizielle Bezeichnung „Kreis“ anstatt „Landkreis“.
In Rheinland-Pfalz gibt es seit dem 1. Januar 2000 keine Regierungsbezirke mehr, so dass ab dem Jahr 2000 die ehemaligen Regierungsbezirke als „Statistische Region“ dargestellt werden.
Im Saarland gibt es keine kreisfreien Städte. Die Landeshauptstadt Saarbrücken ist ein Teil des Stadtverbandes Saarbrücken.
In Sachsen-Anhalt trat am 1. Juli 2007 eine neue Kreisgebietsstruktur in Kraft. Bestand das Land bislang aus drei kreisfreien Städten und 21 Landkreisen, so gibt es seither neben den drei kreisfreien Städten nur noch elf Landkreise. Mit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 105/2007 am 1. Januar 2008 entfielen die „Statistischen Regionen“.
In Sachsen erfolgt aufgrund von Gebietsstandänderungen für 1992 kein Nachweis von Regionalangaben der Einwohnerinnen und Einwohner und der jeweiligen Pro-Kopf-Größen. Am 1. August 2008 trat ein Kreisgebietsneugliederungs- und ein Verwaltungsneuordnungsgesetz in Kraft. Statt der bislang sieben kreisfreien Städte und 22 Landkreise gibt es fortan drei kreisfreie Städte und zehn Landkreise. Aus den drei „Regierungsbezirken“ wurden damals „Direktionsbezirke“, wobei sich auch hier z.T. der Gebietszuschnitt änderte. Seit 2. März 2012 sind laut Verordnung der Sächsischen Staatsregierung die Direktionsbezirke in Sachsen weggefallen. Die Veröffentlichung von VGR-Ergebnissen erfolgt – in Übereinstimmung mit den EU-Lieferverpflichtungen – weiterhin auf der NUTS 2-Ebene, die derzeit den ehemaligen Direktionsbezirken entspricht.
Den Berechnungen für die in dieser Gemeinschaftsveröffentlichung publizierten Ergebnisse für die kreisfreien Städte und Landkreise Thüringens liegt der Gebietsstand 31. Dezember 2022 zugrunde.

Anmerkungen zu den Kreisergebnissen Reihe 2, Band 1 und 2

Die Ergebnisse der regionalen Arbeitsvolumenrechnung für die kreisfreien Städte und Landkreise werden – anders als bei den Ergebnissen für die Länder – als „Standard-Arbeitsvolumen“ bezeichnet. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mangels statistischer Ausgangsdaten unternehmensspezifische Sonderregelungen zu den tarifliche Arbeitszeiten in den Berechnungen nicht berücksichtigt werden [Quelle: AK ETR].

Impressum

Herausgegeben vom Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ im Auftrag der Statistischen Ämter der 16 Bundesländer, des Statistischen Bundesamtes und des Statistischen Amtes Wirtschaft und Kultur der Landeshauptstadt Stuttgart.

Herstellung und Redaktion:
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Raiffeisenplatz 5
70736 Fellbach
Telefon: 0711 641 - 0
Fax: 0711 641 - 2440
E-Mail:
Internet: www.statistik-bw.de

Kostenfreier Download im Internet: www.vgrdl.de oder www.statistikportal.de

Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

Wichtige Hinweise:

Die beiliegenden Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit (Erwerbstätige/Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) dürfen in dieser Form (jeweilige Darstellungseinheit mit mehreren hinterlegten Nachkommastellen) nur für eigene Berechnungen verwendet werden. Absolutzahlen dürfen nicht genauer als in der vom Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung der Länder” freigegebenen Zahlengenauigkeit (Personen in Tausend, geleistete Arbeitsstunden in Millionen – jeweils mit nur einer Nachkommastelle) an Dritte weitergeleitet oder veröffentlicht werden. Die Copyright-Regelung ist zu beachten.

Grundsätzlich wird angestrebt, die sprachliche Gleichbehandlung aller Geschlechter in Form von geschlechtergerechten Formulierungen umzusetzen. Für feststehende Fachbegriffe ohne gendergerechte, sinngetreue und zugleich lesefreundliche Alternative wird in dieser Veröffentlichung die Paarform verwendet, die jedoch ausdrücklich alle Geschlechter einschließt.